: die reform der eu-agrarpolitik
Limit: 300.000 Euro
EU-Agrarkommissar Franz Fischler reist durch Europas Hauptstädte, um für die geplante Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) zu werben. Ab heute ist er in Berlin. Die Reform sieht Folgendes vor:
Entkoppelung: Die Direktbeihilfen für Landwirte sollen von der Produktionsmenge entkoppelt werden. Stattdessen soll es Pauschalzahlungen pro Betrieb geben, unabhängig davon, was und wie viel die Bauern produzieren. Um überhaupt Beihilfen zu erhalten, müssen die Betriebe bestimmte Standards in der Lebensmittelsicherheit sowie im Umwelt- und Tierschutz erfüllen.
Obergrenze: Die Obergrenze der Direktzahlungen aus Brüssel soll bei 300.000 Euro pro Jahr und Hof liegen.
Dynamische Modulation: Direktbeihilfen werden jährlich um 3 Prozent bis höchstens 20 Prozent gekürzt, und das sieben Jahre lang. Von den Kürzungen ausgenommen werden Betriebe, die weniger als 5.000 Euro erhalten. Freibeträge gibt es für Arbeitskräfte: Für die ersten beiden Mitarbeiter 5.000 Euro, für jede weitere Arbeitskraft 3.000. Nach Angaben eines Sprechers von Kommissar Fischler sind diese Arbeitskräftebeihilfen nicht in der 300.000-Euro-Obergrenze enthalten, sondern werden dazuaddiert. Als Fischler die Reform vorstellte, war das noch vage geblieben.
Eingesparte Beträge: Fischler und Landwirtschaftsministerin Künast verweisen darauf, dass das durch die Kürzungen eingesparte Geld bei den EU-Mitgliedsstaaten verbleibt und durch nationale Förderprogramme Höfen zugute kommen kann. Welche Programme das sein können und welche Höfe davon profitieren, ist noch offen.
Umsetzung: Im Herbst will die EU-Kommission die Vorschläge in Gesetzentwürfe umsetzen, die den Mitgliedsstaaten zur Abstimmung vorgelegt werden. Mit Entscheidungen wird für Frühjahr 2003 gerechnet.
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