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mit beiden Augen sollten Busfahrer. Denn wer schielt, darf keinen Omnibus fahren. So entschied das geradlinige Verwaltungsgericht Braunschweig gestern und wies die Klage eines Busfahrers gegen den Landkreis Goslar zurück. Der Kreis habe dem 45-Jährigen die Verlängerung seiner Fahrerlaubnis zu Recht versagt, weil er schiele, heißt es in dem am Montag bekannt gewordenen Urteil. Goslar atmet auf! Manchmal waren Fahrgäste, die im Harz mit dem Bus unterwegs waren, nicht am geplanten Zielort angekommen.

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