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Neuer Wahlführer

Ein Heft soll rund 1,5 Millionen behinderten Menschen beim Wählen helfen. Auch Obdachlose sollen abstimmen

BERLIN epd/ap ■ Mit einer leicht verständlichen Broschüre zur Bundestagswahl soll geistig Behinderten geholfen werden, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dazu wurde gestern in Berlin ein Heft vorgestellt, das mit einfachen Sätzen und mit vielen Abbildungen das Wahlsystem und die Schritte bis zur Wahlurne genau erklärt.

Etwa 1,5 Millionen behinderte Menschen könnten in Deutschland wählen gehen, sagte der Herausgeber der Broschüre, der niedersächsische Landesbehindertenbeauftragte Karl Finke. Behinderte machten von ihrem Wahlrecht aber häufig keinen Gebrauch, weil sie nicht wüssten, wie sie wählen sollten, sagte auch die Bundestagsvizepräsidentin Petra Bläss (PDS). Doch Demokratie lebe davon, dass die Bürger wählen gingen.

Die Broschüre richte sich an die rund 350.000 geistig Behinderten in Deutschland sowie 700.000 unter Betreuung stehende Personen, 800.000 Lernbehinderte, aber auch an Senioren, so Finke. Schon bei den Bundestagswahlen von 1998 hätten auch Schulklassen auf die Wahlhilfe für Behinderte zurückgegriffen.

Auch Obdachlose können trotz des fehlenden Wohnsitzes wählen. Dazu müssten sie sich bis zum 1. September in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde ihrer Wahl eintragen, teilte Verena Rosenke von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe mit. Dies sei notwendig, da Bürger ohne feste Adresse oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune verzeichnet seien.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe forderte die Kommunen auf, den Obdachlosen den Eintrag ins Wählerverzeichnis so komplikationslos wie möglich zu machen. So könnten beispielsweise die Ämter, die in der Regel Sozialhilfe auszahlten, die Anträge entgegennehmen.

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