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EuGH bleibt streng

Klagemöglichkeiten gegen EU-Verordnungen wurden nach kurzer Liberalisierung wieder eingeschränkt

FREIBURG taz ■ Die Freude währte nur knapp drei Monate. Anfang Mai hatte das Europäische Gericht Erster Instanz (EuG) die Klagemöglichkeiten in der EU in einer überraschenden Entscheidung stark erweitert. Gestern machte der Europäische Gerichtshof (EuGH) als höhere Instanz alles wieder zunichte.

Konkret geht es darum, ob Bürger und Unternehmen direkt gegen EU-Verordnungen klagen können. Laut EG-Vertrag ist dies möglich, wenn sie „unmittelbar und individuell“ betroffen sind. Bisher wurde diese Klausel eng ausgelegt. Nur Einzelentscheidungen von EU-Kommission und Ministerrat konnten von Bürgern direkt vor die europäischen Gerichte gebracht werden.

Nach 40 Jahren restriktiver Auslegung kam im Mai plötzlich die Wende. Das Gericht Erster Instanz ließ Klagen schon dann zu, wenn Bürger unmittelbar durch eine Verordnung betroffen waren. Ob die Verordnung an sie allein oder eine Vielzahl von Personen gerichtet war, sollte keine Rolle mehr spielen. Zur Begründung hieß es, den EU-Bürgern sei es nicht zuzumuten, dass sie erst gegen EU-Recht verstoßen müssen, um eine umstrittene Vorschrift dann auf einem komplizierten Rechtsweg überprüfen lassen zu können.

So mutig war der EuGH nun nicht. In einer anderen Rechtssache hielt er ausdrücklich an der engen Auslegung des EG-Vertrags fest. Dem Gericht Erster Instanz warfen die Richter vor, es habe seine Befugnisse überschritten. Nur die Mitgliedsstaaten könnten die EU-Verträge ändern. Die Rechtsschutzlücke könnte durch die geplante EU-Verfassung geschlosen werden. (Az: C-50/00) CHRISTIAN RATH

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