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Auf Stimmenfang

Bundestagswahl: Jeweils zehn Landeslisten wurden in Hamburg und Schleswig-Holstein zugelassen

Zehn Landeslisten und zwei Einzelbewerber sind in Hamburg für die Bundestagswahl am 22. September zugelassen. Das befand der Landeswahlausschuss gestern in öffentlicher Sitzung. Kandidieren dürfen natürlich die Bürgerschaftsparteien SPD, CDU, Schill, Grüne und FDP. Hinzu kommen die PDS, die Rechtsparteien Republikaner und NPD, die „Bürgerrechtsbewegung Solidarität (Büso)“ und die „Feministische Partei - Die Frauen“.

Die Republikaner mussten allerdings zwei ihrer sechs Bewerber zurückziehen, weil sie die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig vorlegten. Die Grauen Panther wurden nicht zugelassen. Sie hatten mit nur rund 600 Unterstützungsunterschriften die geforderte Zahl von 1214 weit verfehlt. Unter den Bezeichnungen „Sozialistische Alternative“ und „Kinderschutz“ werden in jeweils einem Wahlkreis zwei Einzelbewerber auf den Wahlzetteln stehen.

In Schleswig-Holstein ließ der Landeswahlausschuss gestern ebenfalls zehn Parteien zu. Außer den üblichen Verdächtigen SPD, CDU, FDP und Grüne buhlen hier ebenfalls PDS und Schill-Partei um Wählerstimmen. Zudem dürfen sich Republikaner und NPD sowie die Grauen Panther und die Bibeltreuen Christen zur Wahl stellen. SMV

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