Kette am Computerarm

Weil ihr das Arbeitsamt die Kosten für eine Umschulung nicht erstattet, kettete sich eine Berufskranke an der Tür des Bremer Arbeitsamtes an. Das RSI-Syndrom teilt sie mit vielen LeidensgenossInnen

Der Computerarm ist als Berufskrankheit in der BRD kaum anerkannt

Auf ihren früheren Arbeitsplatz ist Iris Piechaczek-Moustafa nicht gut zu sprechen. Acht Jahre lang, von 1984 bis 1992 gab die Sachbearbeiterin bei Eduscho Aufträge in den Computer ein – und ruinierte sich dabei ihre Gesundheit. Schmerzen, Kraft- und Sensibilitätsverlust in Händen und Armen gehören für sie seitdem zum Alltag. „Repetitive Strain Injury“ (RSI) diagnostizierten die Ärzte – auf deutsch: „Computerarm“. Die Berufskrankheit wird durch lange Arbeitszeiten am Computer hervorgerufen.

Piechaczek-Moustafa aber wird nicht als berufsunfähig anerkannt. Die knapp 13.000 Euro, die ihr das Arbeitsamt für ihre Umschulung zur Kosmetikerin vorgestreckt hatte, soll sie daher zurückzahlen. Dagegen protestierte die 37-Jährige jetzt vor dem Arbeitsamt Mitte – sie kettete sich an die Tür.

Durch drei Instanzen hatte die RSI-Patientin vor dem Sozialgericht geklagt, um die drohende Rückzahlung abzuwenden – vergebens. Denn trotz der Gutachten dreier ausgewiesener RSI-Spezialisten, die Piechaczek-Moustafa allesamt Berufsunfähigkeit bescheinigten, betrachtete das Sozialgericht sie als gesund. Und eine gesunde Frau, so die Argumentation der Richter, brauche keine Umschulung.

Rolf Frieling, Schmerztherapeut und Moustafa-Gutachter aus Bochum, kann dieses Urteil nicht verstehen: „RSI ist eine chronische Schmerzkrankheit mit psychosomatischen Folgen“, sagt der Mediziner. In Holland, Schweden, Kanada und den USA sei RSI längst als Berufskrankheit anerkannt – mit klaren diagnostischen Leitlinien. Das ist in Deutschland zwar auch so, anerkannt werden hier aber nur knapp zwei Prozent der PatientInnen.

Frieling, der schon viele RSI-Gutachten verfasst hat, vermutet, die deutschen Behörden hielten RSI noch immer für eine „Modekrankheit“. Dabei sei der „Computerarm“ alles andere als selten – auch, wenn es noch keine konkreten Zahlen gebe.

Carola Bury, gesundheitspolitische Referentin bei der Bremer Arbeitnehmerkammer rät Computer-ArbeiterInnen zur Vorsorge: Die Arbeitsplätze müssten ergonomisch gestaltet werden, Sitz- und Tischhöhe sollten aufeinander abgestimmt sein. Oft können schon kleine Änderungen viel verbessern. „Einem RSI-kranken Grafiker haben wir zum Beispiel empfohlen, die Maus durch einen elektronischen Stift zu ersetzen“, sagt Bury.

Für Iris Piechaczek-Moustafa kommen derartige Ratschläge indes zu spät. Berufsunfähig oder nicht – sie muss die 13.000 Euro für ihre Umschulung zurückzahlen. Denn das Arbeitsamt gewährt diese Finanzhilfen bei „Gesunden“ normalerweise nur als Darlehen. Sozialrichter Rainer Neustädter bestätigt: „In der Regel erklären die Antragsteller, dass sie mit der Rückzahlung einverstanden sind.“

Piechaczek-Moustafa, zurzeit einen Tag in der Woche als Kosmetikerin tätig, will eine solche Erklärung allerdings nie unterschrieben haben. Sie hofft nun auf Nachsicht beim Arbeitsamt. Weitere Aktionen, sagt sie, seien aber „nicht ausgeschlossen“. slk