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miethai & co BetriebskostenabrechnungJetzt einfordern

Nach der Mietrechtsreform vom September 2001 müssen Betriebskostenabrechnungen zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zugegangen sein. Schafft der Vermieter das nicht, kann er (§ 556 Abs.2 BGB neu) keine Nachzahlungsforderungen mehr stellen. Das gilt aber erst für die Abrechnungen über das Kalenderjahr 2001.

Viele Vermieter lassen sich aus oft unerfindlichen Gründen sehr lange Zeit damit, die Betriebskostenabrechnung für 2000 zu erstellen, für die die neuen Regelungen noch nicht gelten. Kaum zu verstehen, denn meist ergibt sich daraus eine Nachforderung zugunsten des Vermieters. Das bringt zwar einen, wenn auch geringen, Zinsvorteil für die Mieterlnnen, die damit verbundene Ungewissheit ist aber ärgerlich. Denn spätestens Ende Dezember 2001 hätte die Nebenkostenabrechnung über das Kalenderjahr 2000 da sein müssen.

Das Warten darauf kann mensch allerdings verkürzen. Denn mit Eintritt der Abrechnungsreife (Beginn des 13. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode) gibt es ein Druckmittel. Ab Anfang Januar 2001 können die entsprechenden Vorauszahlungsbeträge einbehalten werden. Dies ist dem Vermieter mitzuteilen. Allerdings müssen die einbehaltenen Beträge bei Vorlage der Abrechnung nachgezahlt werden. Für den Vermieter ist dies eine deutliche Erinnerung, die Abrechnung endlich zu erstellen.

Zusätzlich zur Einbehaltung der Vorauszahlungsbeträge gibt es natürlich auch die Möglichkeit, den Vermieter im Klagewege zur Abrechnung zu zwingen. Das empfiehlt sich immer dann, wenn ein Guthaben zu erwarten ist und/oder der Vermieter dafür bekannt ist, dass eine einfache Erinnerung nicht reicht. Vor der Klage sollte allerdings eine beweisbare schriftliche Aufforderung zur Abrechnung (Einschreiben) erfolgen und evtl. die Mietezahlung um die Vorauszahlungsbeträge gekürzt sein.

Anders dagegen verhält es sich bei Sozialwohnungen. Hier ist ausdrücklich geregelt, dass der Vermieter auf seiner Nachzahlungsforderung sitzen bleibt, wenn er 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode noch nicht abgerechnet hat.

Fotohinweis: Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20259 Hamburg, Tel. 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de

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