Braune Wallfahrt erlaubt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof genehmigt Heß-Gedenkmarsch der Neonazis in Wunsiedel

BERLIN taz ■ Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den für heute geplanten Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Wunsiedel zugelassen. Das Gericht sieht im rechtsextremen Märtyrer-Kult um Hitler-Stellvertreter Heß „keine strafbare Verherrlichung des Nationalsozialismus“ und hob die Verbotsverfügung des Landratsamtes auf.

Schon im vergangenen Jahr hatten Bayerns oberste Verwaltungsrichter die braune Wallfahrt erstmals seit zehn Jahren wieder erlaubt. 800 Neonazis hatten daraufhin in der 10.000- Einwohner-Stadt in Oberfranken demonstriert, wo sich das Heß-Grab befindet. Für heute haben die Rechtsextremisten rund 2.000 Teilnehmer angekündigt, um den 15. Todestag zu zelebrieren. Ein Bürgerbündnis und Antifa-Gruppen wollen dagegen auf die Straße gehen.

Heß war 1946 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden und hatte sich 1987 im Kriegsverbrechergefängnis der Alliierten in Berlin-Spandau das Leben genommen. Seitdem kursieren auf rechten Internetseiten und in Broschüren Verschwörungstheorien über die Umstände seines Todes. In Wunsiedel hofft man derzeit, dass für einige Neonazis der Ausflug nach Bayern ausfällt. Per Internet werden Rechtsextremisten aus Sachsen und anderen Katastrophengebieten aufgefordert, „an der Heimatschutzfront“ zu bleiben.

HEIKE KLEFFNER