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Kein Geld für Katholiken

Musterurteil für Niedersachsen: Keine Staatsförderung für die Katholische Schwangerschaftsberatung

HANNOVER dpa/taz ■ Wenn die katholische Kirche Schwangere berät, kann sie keine Staatsgelder beanspruchen. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover gestern in einem Musterurteil für Niedersachsen. Die Caritas der Diözese Osnabrück hatte gegen die Bezirksregierung Hannover geklagt. Es ging um eine Schwangerenberatungsstelle im Kreis Diepholz. Landesweit laufen 33 Klagen dieser Art.

Das Gericht berief sich auf das Bundesgesetz zur Schwangerenkonfliktberatung von 1995 und eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Beides deuteten die Richter so, dass die Richtlinien vorschreiben, dass jede Schwangere bei einer Beratung einen Schein erhalten kann, der eine straffreie Abtreibung ermöglicht. Genau das wird aber von der katholischen Kirche abgelehnt. Daher fördert die Bezirksregierung Hannover nur die Schwangerenberatungsstellen der katholischen Laienorganisation „Donum Vitae“.

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