: Kein Geld für Katholiken
Musterurteil für Niedersachsen: Keine Staatsförderung für die Katholische Schwangerschaftsberatung
HANNOVER dpa/taz ■ Wenn die katholische Kirche Schwangere berät, kann sie keine Staatsgelder beanspruchen. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover gestern in einem Musterurteil für Niedersachsen. Die Caritas der Diözese Osnabrück hatte gegen die Bezirksregierung Hannover geklagt. Es ging um eine Schwangerenberatungsstelle im Kreis Diepholz. Landesweit laufen 33 Klagen dieser Art.
Das Gericht berief sich auf das Bundesgesetz zur Schwangerenkonfliktberatung von 1995 und eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Beides deuteten die Richter so, dass die Richtlinien vorschreiben, dass jede Schwangere bei einer Beratung einen Schein erhalten kann, der eine straffreie Abtreibung ermöglicht. Genau das wird aber von der katholischen Kirche abgelehnt. Daher fördert die Bezirksregierung Hannover nur die Schwangerenberatungsstellen der katholischen Laienorganisation „Donum Vitae“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen