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in kürze RADIO IM KRANKENHAUSOhne GEZ-Gebühren

Der Radioempfang in Patientenzimmern von Krankenhäusern ist nicht GEZ-pflichtig, so das Verwaltungsgericht Münster. Eine Klinik hatte gegen die Forderung geklagt, für jeden von 294 Hörschläuchen im Krankenhaus Rundfunkgebühren zu zahlen (Az.: 19 A 5437/99). (dpa)

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