: Keine Gnade für Saddams Opfer
Rot-Grün: Saddam Hussein ist schlimm – aber wer unter ihm leidet, kann von Deutschland nichts erwarten
BERLIN taz ■ Ungeachtet der Tatsache, dass die rot-grüne Bundesregierung einen Krieg gegen den Irak ablehnt, ist der irakische Präsident Saddam Hussein für Bundesaußenminister Joschka Fischer (Grüne) selbstverständlich ein „verbrecherischer Diktator und eine Strafe für sein eigenes Volk“. Dieses gestrafte Volk, sollte man meinen, verdient Großherzigkeit. Seine oppositionellen Mitglieder sollten gehegt und gepflegt werden – aber nichts dergleichen geschieht. Die deutschen Ausländerbehörden lehnten in diesem Jahr deutlich mehr Asylbewerber aus dem Irak ab als im Jahr zuvor.
Die Zahl derer, die politisches Asyl nach Artikel 16 a Grundgesetz erhalten, blieb zwar auf etwa demselben Niveau. Doch ist sie ohnehin gering, denn nur, wer nicht über einen „sicheren Drittstaat“ einreist, kommt in den Genuss von § 16 a. Wer auf dem Landweg einreist, hat also keine Chance. Die meisten Flüchtlinge erhalten also ohnehin nicht dieses „große“ Asyl, sondern einen eingeschränkten Flüchtlingsschutz gemäß der Genfer Konvention. Und die Zahl der Anerkennungen dieser Flüchtlinge aus dem Irak hat sich erheblich verringert – obwohl die Zahl der Anträge nicht abnahm.
Nach Angaben des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) fielen in den ersten sieben Monaten dieses Jahres knapp 7.500 Entscheidungen über Asylanträge von Irakern. 313 bekaen eine Anerkennung als politisch Verfolgte nach Artikel 16 a. Weitere 1.920 wurden als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt. Knapp 4.500 Iraker bekamen kein Asyl.
Zum Vergeich die Zahlen vom Vorjahreszeitraum: 7.722 Entscheidungen, 311 Anerkennungen nach Art. 16 a, 4.736 Gewährung von Abschiebeschutz nach Genfer Flüchtlingskonvention, 2.220 Ablehnungen. Das Verhältnis hat sich umgekehrt.
Der Hauptgrund für die zurückgehende Anerkennungsquote ist die breitere Auslegung der „inländischen Fluchtalternative“ Nordirak. Beispiel: Ein im Zentralirak vom Regime Husseins verfolgter Kurde wäre unter Umständen im kurdisch kontrollierten Nordirak vor dem Zugriff der Sicherheitsbeamten der Regierung geschützt. In Deutschland würde in diesem Fall kein Asyl gewährt.
Diese Einschätzung aber galt bisher nur eingeschränkt. Der Nordirak hat keinen geklärten völkerrechtlichen Status. Immer wieder kommt es zu Militärinterventionen Husseins. Wer keine soziale Anbindung hat, kann in dem Kurdengebiet kaum überleben. Der Nordirak sei keinesfalls uneingeschränkt sicher, heißt es deshalb in der Lageanalyse von Pro Asyl, an der sich bisher viele Gerichte orientierten.
Mit einem Urteil des Magdeburger Oberverwaltungsgerichts vom Dezember letzten Jahres „kippte die Stimmung“, so beschreibt es Bernd Mesovic von Pro Asyl. Die „inländische Fluchtalternative“ in Nordirak sei auch gewährleistet, wenn der Flüchtling keine eigene Existenz aufbauen könne, befand das Gericht. Denn es gebe dort ja Flüchtlingslager, in denen die Flüchtlinge nach Angaben der UN mit 2.229 Kilokalorien täglich versorgt werden. Nach Ansicht des Gerichts reicht diese Ration für eine „inländische Fluchtalternative“ aus. Die Sicherheitslage spielte schlicht keine Rolle.
Das Urteil wurde am 31. Juli 2002 vom Bundesverwaltungsgericht kassiert. Allerdings wandten sich die Richter nicht etwa dagegen, dass ihre Magdeburger Kollegen die „inländische Fluchtalternative“ erstmals so „großzügig“ ausgelegt hatten. Die Bundesverwaltungsrichter kritisierten lediglich, dass die Magdeburger keine Experten mit Kenntnis der Lage vor Ort angehört haben, die klären könnten, ob das „wirtschaftliche Existenzminimum“ für die Flüchtlinge gesichert ist. Die Sache ist nach Magdeburg zurückverwiesen und muss neu verhandelt werden.
Dass die Zahl der Ablehnungen in Zukunft zurückgeht, ist angesichts des neuesten Lageberichts des Auswärtigen Amtes und der daraus abgeleiteten „Leitsätze Irak“ des BAFL allerdings nicht zu erwarten. Immer noch gehen beide Behörden davon aus, dass der Nordirak eine sichere Zone für die meisten von dort geflohenen irakischen Kurden sei. „Das Magdeburger Urteil ist sogar in die aktuellen Lageberichte eingeflossen“, bedauert Bernd Mesovic von Pro Asyl.
Minimaler Trost: Abgelehnte Asylbewerber aus dem Irak sind zunächst vor dem Zugriff durch die irakischen Regierungstruppen und Geheimdienste sicher. Eine Abschiebung nach Irak ist derzeit schon aus technischen Gründen nicht möglich. Es gibt keine Flugverbindung von Deutschland nach Irak.
SEBASTIAN SEDLMAYR
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