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Sechs Monate für Antisemitismus

MÜNCHEN ap ■ Wegen eines antisemitisch motivierten Lokalverbots für die Enkelin des ermordeten israelischen Ministerpräsidenten Jitzhak Rabin hat ein Münchner Gastwirt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe erhalten. Das Amtsgericht verurteilte den Mann gestern wegen Volksverhetzung und Beleidigung. Im März 2001 hatte der Gastronom eine Wohltätigkeitsveranstaltung mit Noa Ben Artzi-Pelossof, der Enkelin von Rabin, in seinem Lokal verhindert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Mann dabei antisemitisch äußerte. Als sich die Organisatorinnen in der Gaststätte zu einer letzten Besprechung trafen, verbot der Mann die Veranstaltung und jagte die Frauen davon. Laut Anklage sagte er: „Euch Juden mache ich die Tür nicht auf.“ Zwei Organisatorinnen der Spendenveranstaltung für ein israelisches Hilfswerks sagten vor Gericht aus, der Wirt habe politische Veranstaltungen vor allem von Juden oder Israelis abgelehnt. Der 52-jährige Wirt bestritt die Vorwürfe. Er wolle keine politischen Veranstaltungen in seinem Lokal haben. Dabei sei es ihm „wurscht, ob es sich um eine jüdische Organisation oder die DVU handelt“, habe er den Organisatorinnen damals erklärt.

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