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A380 landet Not

Airbus-Erweiterung: Gericht erklärt Planungen für rechtswidrig. Aber kein Baustopp im Mühlenberger Loch

Die Erweiterung des Airbus-Werkes Finkenwerder ist rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hob gestern den Planfestellungsbeschluss der Stadt Hamburg für das Projekt auf. Damit gab es den Klagen von AnwohnerInnen im Hauptsacheverfahren statt. Da das Urteil des VG aber noch nicht rechtskräftig ist, dürfen die Bauarbeiten vorerst weitergeführt werden.

Nach Auffassung des VG beeinträchtigt der zu erwartende Fluglärm durch den Riesenjet A380, der in Finkenwerder teilmontiert werden soll, „die Kläger in rechtlich erheblicher Weise“. Dies stelle einen Eingriff in deren Eigentumsrechte dar. Solche Beeinträchtigungen seien bei einem öffentlichen Verkehrsflughafen möglicherweise hinzunehmen, so die Kammer, „nicht aber bei dem Werkslandeplatz eines privaten Unternehmens“.

Mit dieser Begründung schließt sich das VG in der zentralen Frage des Rechtsstreits der Argumentation der Kläger an: Die Erweiterung des Airbus-Werkes diene rein privatwirtschaftlichen Zwecken und sei eben nicht im Sinne des „Gemeinwohls“. Um letzteres festzuschreiben, hatten Schwarz-Schill und SPD in der Bürgerschaft eine „Lex Airbus“ beschlossen. Für dieses Gesetz jedoch, so das VG, fehle dem Landesparlament „die erforderliche Gesetzgebungskompetenz“.

Kläger-Anwalt Rüdiger Nebelsieck freute sich über „ein Urteil, das im Einklang mit höchstrichterlicher Rechtsprechung“ stehe. Der BUND forderte einen sofortigen Baustopp, um die „Schaffung vollendeter Tatsachen“ zu verhindern.

Die Wirtschaftsbehörde kündigte hingegen an, umgehend beim Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen. Die Bauarbeiten würden „planmäßig fortgesetzt“. Und Handelskammer-Präses Karl-Joachim Dreyer vertraut auf den „Sieg“ dessen, was er für „praktische Vernunft“ hält.

Die schriftliche Urteilsbegründung wird erst in frühestens zwei Wochen vorliegen. smv

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