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Bei Streit zum Ombudsmann

Teure Prozesse vermeiden: Auch Kapitalanleger können die Schlichtungsstelle der Banken nutzen. Die Mehrzahl der bisherigen Eingaben betrafen Wertpapiergeschäfte

Wir haben es sicher alle schon einmal erlebt, dass wir als Bankkunde mit der einen oder anderen Leistung des jeweiligen Instituts nicht zufrieden und der Meinung waren, dass wir hier doch ungerecht behandelt worden sind. Sei es, dass ein Wertpapierauftrag nicht in der von uns gewünschten Form ausgeführt worden ist, oder sei es, dass bei einem Kreditgeschäft Unklarheiten über die vereinbarten Konditionen auftreten.

Gleich vor den Kadi zu ziehen, sollten sich Privatanleger jedoch gut überlegen, meint das Deutsche Aktieninstitut (DAI), vor allem wenn es um relativ kleine Beträge geht; denn das Kostenrisiko sei doch enorm. Glücklicherweise wollen auch die Banken beziehungsweise eigentlich alle Finanzdienstleister Prozessen aus dem Wege gehen. Zum einen sind solche nicht gut fürs Image, zum anderen stören sie die normalen Geschäftsabläufe. Und so haben nun vor fast genau zehn Jahren zuerst die privaten Banken, organisiert vom Bundesverband deutscher Banken, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren – den so genannten Ombudsmann – eingeführt. Dem folgten später auch die Sparkassen mit mehr regional organisierten Schlichtungsstellen und auch die Volks- und Raiffeisenbanken. Die Versicherungswirtschaft und die privaten Bausparkassen übrigens haben ähnliche Institutionen ins Leben gerufen.

Jeder Privatanleger kann sich also nun, wenn er sich bei der Abwicklung eines Wertpapiergeschäfts nicht gerecht behandelt fühlt, schriftlich unter Darlegung des Falls an den jeweiligen Ombudsmann wenden und ein solches, für ihn kostenloses Beschwerdeverfahren beantragen. Der Ombudsmann holt eine Stellungnahme der Bank ein und teilt dem Privatanleger dann seinen Schlichtungsspruch schriftlich mit. Dieser ist für die Bank – zumindest bis zu einer Streitsumme von 5.000 Euro – bindend, für den Anleger hingegen nicht.

Der Bundesverband deutscher Banken berichtet für die zehn Jahre seit dem Start von insgesamt rund 18.000 Eingaben. Davon entfallen immerhin mit 41 Prozent die Mehrzahl auf Wertpapiergeschäfte, 26 Prozent auf das Kreditgeschäft und weitere 14 Prozent auf den Zahlungsverkehr. Und auf Sparkassenseite ist zu hören, dass die Schlichtungsquote je nach Regionalverband zwischen 87 und 100 Prozent liege und beileibe nicht immer die Bank Recht bekomme. Ein Privatanleger tut also gut daran, erst einmal diesen Weg zu gehen. Wenn er dann immer noch vor den Kadi will, bleibt ihm das unbenommen.

BRUNO HIDDING

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