miethai & coMobilfunkantennen
: Blick aufs Dach lohnt sich

Für Sozialwohnungen darf der Vermieter nur die reine Kostenmiete verlangen, das heißt, nicht nur die Ausgaben, sondern auch alle Einnahmen, die der Vermieter mit dem Mietobjekt erzielt, müssen bei Errechnung der Kostenmiete berücksichtigt werden. Dieses hatte eines der städtischen Wohnungsunternehmen bei ihrem Wohnkomplex in der Sibeliusstraße offenbar vergessen.

Die Mietergemeinschaft hatte den Betreuer von Mieter helfen Mietern auf die störenden Mobilfunkantennen auf dem Dach der Häuser aufmerksam gemacht. Dieser hakte bei der Vermieterin nach, um eine Demontage zu erwirken und zu klären, wo denn die Erträge aus dem Betrieb der Mobilfunkanlage geblieben seien. Denn entsprechende Gutschriften fehlten in den Kostenmietberechnungen. Einen Monat später räumte die Vermieterin ein, man habe „versehentlich versäumt“, die Gutschriften an die Mieter weiterzureichen.

Doch es wurde nochmals nachgehakt, denn ungeklärt war, wie lange dieses Versäumnis zurückreichte. Hierbei stellte sich heraus, dass auch noch eine weitere Antenne vergessen worden war. Die entsprechende Nachfrage wurde von der Vermieterin mit einem „internen Missverständnis“ begründet.

Reich wurden die Mieterinnen und Mieter durch die nachträglichen Gutschriften zwar nicht: So erhielten beispielsweise die Mieter einer 90 Quadratmeter großen Wohnung 96,70 Euro erstattet und müssen fortan 2,65 Euro weniger monatlich zahlen. Dennoch ist es ärgerlich, wenn selbst erfahrene Vermieter vergessen, Vorteile weiterzureichen, noch dazu wenn die Mieterinnen und Mieter mit einer Mobilfunkantenne auf dem Dach belastet werden.

Für Sozialwohnungsmieter lohnt es sich also, zum Beispiel bei am Haus befindlichen Plakatwänden oder Werbeflächen die Mietunterlagen zu überprüfen. Der Blick nach oben aufs Dach kann besonders lohnend sein: Einmal wegen der Ersparnis, aber auch weil Vermieter Dachflächen möglicherweise dann nicht an Mobilfunkantennenbetreiber vermieten, wenn ihnen die Einnahmen gar nicht zugute kommen.

Sylvia Sonnemann ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20259 Hamburg, Tel. 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de