: Ein blauer Brief aus Berlin
Bundesbildungsministerium bezeichnet geplante Gebühr für nicht hamburgische Studierende als rechtswidrig. Wissenschaftssenator Dräger weist Vorwürfe zurück
Das Bundesbildungsministerium in Berlin hat die Pläne einer Studiengebühr für Nichthamburger als „rechtswidrig“ kritiert. „Allein europarechtlich ist das schon problematisch“, erklärte Ministeriumssprecher Florian Frank gegenüber der taz: „Wie wird es einem niederländischen Studenten gehen, der in Hamburg studiert?“ Die geplante Gebühr von 1000 Euro pro Jahr für alle, die nicht ordnungsgemäß in Hamburg gemeldet sind, verstoße zudem gegen die im Sommer verabschiedete 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG), die Gebühren für das Erststudium verbietet. Ausnahmen seien nur aus ausbildungsbezogenen Gründen möglich, beispielsweise bei Langzeitstudierenden.
Der Staatssekretär im Bildungsministerium, Uwe Thomas, hat diese Auffassung Hamburgs Wissenschaftssenator Jörg Dräger in zwei Briefen dargelegt. Der SPD-Abgeordnete Jan Quast nennt dies einen „Rüffel für Dräger“ und fordert den Senator auf, den entsprechenden Gesetzentwurf zurückzuziehen. Dies sei insbesondere wichtig, weil die Gebühr den Hochschulen ab 2004 als „Finanzierungsquelle“ dienen soll. Quast: „Die vorgelegte Fassung führt zu Rechtsunsicherheit bei Studierenden und Hochschulen.“
Wissenschaftssenator Dräger wies die Einwände dagegen „entschieden zurück“. So sei die Gebühr durch die 4. HRG-Novelle rechtlich ermöglicht, die Ländern die Einführung nachfrageorientierter Studienkonten erlaubt und es ihnen überlässt, den Umfang dieser Konten zu regeln. Die 6. HRG-Novelle indes sei „verfassungswidrig“, weil sie einen „unzulässigen Eingriff in die Rechte der Länder“ darstelle. Dräger: „Diese Position hat auch der Bundesrat vertreten.“ Mehrere Länder hätten deswegen Klage vor dem Verfasungsgericht angekündigt.
„Wir sehen uns in der Zuständigkeit, Gebühren für das Erststudium zu verbieten“, sagt dagegen Ministeriumssprecher Frank. Er sehe einer eventuellen Klage in Karlsruhe gelassen entgegen. Dagegen hätten Studierende, die vor Gericht ziehen und gegen die Gebühr klagen, seiner Einschätzung nach „ gute Erfolgschancen“. KAIJA KUTTER
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