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Nur ein Denkzettel

Trotz Mahnung aus Berlin: Dräger hält an Gebühr für auswärtige Studenten fest. Asten erwägen Sammelklage

Was bedeutet es, wenn der Staatsrat des Bundesbildungsministeriums, Uwe Thomas, den Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger schriftlich auffordert, von seiner 1000-Euro-Gebühr für auswärtige Studierende „Abstand zu nehmen“? Nicht viel, wenn es nach Drägers Sprecherin Sabine Neumann geht: „Sie kennen das doch, zwei Anwälte, drei Meinungen.“

Dräger sei nach wie vor der Auffassung, dass die Gebühr rechtlich einwandfrei ist. Juristisch umstritten sei hingegen das Verbot von Studiengebühren, auf das sich die Berliner Ermahnung stützt. Denn die betreffende Gesetzesnovelle sei ohne Konsultation des Bundesrates verabschiedet worden.

„Bundesrecht bricht Landesrecht“ betont dagegen Ministeriumssprecher Florian Frank. Direkt stoppen kann Berlin die Hamburger Pläne nicht – aber die gesetzliche Grundlage schaffen, damit Studierende erfolgreich dagegen klagen können.

„Wir prüfen die Option einer Sammelklage“, sagt denn auch Björn Karisch vom Asta der HAW. Auch Sebastian Leber vom Uni-Asta freut sich über den „Denkzettel“ für Dräger. Dieser wolle seit Wochen „mit dem Kopf durch die Wand. Jetzt zeigt sich, dass man so keine Politik machen kann.“

Oder doch? Dräger ist mit seinem Gesetzesvorhaben, das die Hochschule radikal verändern soll, genau im Zeitplan. Bis Mitte November soll das heftig kritisierte Paragraphenwerk in die zweite Lesung des Senats, im Frühjahr soll die Bürgerschaft darüber abstimmen.

Der SPD-Politiker Jan Quast, der mit einer Kleinen Anfrage Berlin auf das Thema aufmerksam machte, hätte noch einen Vorschlag zur Güte. Man könne doch den Nichtgemeldeten einen netten Brief schreiben. Das Ziel, mehr Geld aus dem Länderfinanzausgleich zu bekommen, würde sicher auch so erreicht.

KAIJA KUTTER

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