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Castor-Aktivist verurteilt

LÜNEBURG taz ■ Ein Robin-Wood-Aktivist, der sich beim Castortransport im März 2001 am Gleis bei Bavendorf festgekettet hatte, ist gestern vom Amtsgericht Lüneburg wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt wurden. Dasselbe Gericht hatte beim Prozess gegen die Betonblokierer von Suschendorf noch eine Nötigung verneint, weil es keine Gewalt erkennen konnte. Jetzt folgte ein anderer Richter der Auffassung der Staatsanwaltschaft – obwohl der Lokführer im Prozess bestritt, genötigt worden zu sein. Der Richter erhofft sich vom Urteil eine „generalpräventive Wirkung“. Man müsse verhindern, „dass die Aktionen der Gegner immer komplexer werden“. Die Verteidigung kündigte Berufung an. Weil der Aktivist während seiner Aktion von Polizeibeamten verletzt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt gegen einen Beamten.

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