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Neuer Prozess um Liebespaar-Mord

BREMEN afp ■ In Bremen hat erneut der Prozess um die Tötung eines kurdischen Liebespaares durch Mitglieder der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) begonnen. Das Landgericht hatte die drei Hauptangeklagten im April 2001 wegen Totschlags zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie vor drei Jahren eine 18-jährige Kurdin und deren querschnittsgelähmten 23-jährigen Mann getötet hatten. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) handelte es sich bei der Tat jedoch nicht um Totschlag, sondern um Mord aus niedrigen Beweggründen. Der BGH hatte daher im Februar die Revision der Staatsanwaltschaft zugelassen. Die beiden ermordeten Kurden lebten laut BGH gegen den Willen der Eltern der Frau und der PKK zusammen. Die PKK ordnete demnach ihre Tötung an, weil die beiden gegen die Parteidisziplin verstoßen hätten.

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