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Dringlicher Antrag

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft: Begründung der Dringlichkeit

„Mit den brutalen und menschenverachtenden Anschlägen in den Vereinigten Staaten von Amerika am 11. September 2001, auf Djerba und in anderen Staaten hat die terroristische Bedrohung weltweit eine neue Dimension erreicht. Hinter den Anschlägen steht ein staatenübergreifendes Netz logistischer Verknüpfungen und operativer Strukturen militanter terroristischer Islamisten. Diese neue Dimension des Terrorismus und dessen internationale Ausprägung stellen die Sicherheitsbehörden vor neue, schwere Aufgaben.

Trotz aller Anstrengungen und auch Erfolge hat auch nach einem Jahr die Gefahr weiterer Anschläge infolge der nach wie vor vorhandenen intakten Netzwerke nicht nachgelassen. Zugleich zeigt sich, dass kleinere Gruppierungen und Einzeltäter Anschläge vorbereiten, die sie als Teil des militanten islamistischen Kampfes rechtfertigen. Die gemeinsame Aufgabe aller staatlichen Kräfte muss es sein, dieser Bedrohung mit geeigneten Schutzmaßnahmen entgegen zu treten.

Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Möglichkeiten des Terrorismusbekämpfungsgesetzes des Bundes für das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (LfV) anwendbar gemacht werden, indem die Finanzierungsmaßnahmen, die Reisewege und das Telekommunikationsverhalten der Terroristen besser überwacht werden kann (sic!). Im gleichen Sachzusammenhang soll dem LfV die Möglichkeit gegeben werden, Eingriffe in Form von akustischen und optischen Aufzeichnungen auf der Grundlage von Artikel 13 Grundgesetz durchzuführen.“

(Präambel zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes, Bürgerschaftsdrucksache 17/1403. Vollständiger Gesetzestext unter: www.hamburg.de/Politik, Verwaltung/BürgerschaftOnline/Parlamentsdatenbank unter Eingabe der Dokumentennummer.)

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