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chronik

Der Solidarpakt

27. November 2001: Bei ihren Koalitionsgesprächen vereinbaren SPD, FDP und Grüne, bis 2006 im öffentlichen Dienst bei den Personalkosten eine Milliarde Euro einzusparen. Dabei sollen 500 Millionen Euro durch einen Solidarpakt erbracht werden. Unter anderem ist vorgesehen, die Arbeitszeit bei gleichzeitiger Lohnkürzung zu reduzieren und Altersteilzeit verstärkt zu nutzen. Im Gegenzug wird angeboten, betriebsbedingte Kündigungen auch nach 2004 auszuschließen.

7. Dezember: Nach dem Scheitern der Ampel-Verhandlungen halten SPD und PDS am Solidarpakt fest.

16. Januar 2002: Der Koalitionsvertrag von SPD und PDS sieht einen „solidarischen Beschäftigungspakt“ zwischen Senat und Gewerkschaften vor. In den nächsten Wochen und Monaten laufen die Gewerkschaften Sturm gegen das Vorhaben.

21. Mai: Senat, Gewerkschaften und Beamtenvertreter kommen zur ersten Verhandlungsrunde zusammen. Es werden insgesamt 12 Arbeitsgruppen vereinbart, um eine gemeinsame Datenbasis zu schaffen.

2. Juli: Bei der zweiten Verhandlungsrunde kommt es zwischen Senat und Gewerkschaftsvertretern zu keiner Annäherung.

14. August: Die Verhandlungen über den Solidarpakt geraten ins Stocken. Es wird bekannt, dass die dritte Gesprächsrunde auf Gewerkschaftswunsch erst für den 30. September geplant ist.

30. September: Der Senat legt erstmals ein Gesamtkonzept zur Senkung der Personalkosten vor. Danach sollen die Beschäftigten bis 2006 auf Gehaltserhöhungen verzichten. Im Gegenzug bietet der Senat eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 37 Stunden und den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen über 2004 hinaus an. Die Gewerkschaften sagen eine Prüfung der Vorschläge zu.

16. Oktober: Einen Tag vor der nächsten Verhandlungsrunde erteilen die Gewerkschaften dem Solidarpakt eine Absage. Zugleich betonen Ver.di und DGB weiterhin Gesprächsbereitschaft. So könne mit dem Senat über eine Ausweitung von Teilzeitmodellen auf freiwilliger Basis verhandelt werden.

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