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Castorgegner vor dem Kadi

LÜNEBURG dpa ■ Wenige Wochen vor dem nächsten Castortransport nach Gorleben hat gestern vor dem Lüneburger Amtsgericht ein Prozess gegen drei Atomkraftgegner begonnen. Sie sollen während des Atommülltransports im März 2001 im „X-tausendmal quer“-Rundbrief zur Schienenblockade bei Wendisch Evern aufgerufen haben. Im Verfahren wird geklärt, ob das eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die beiden Frauen und der Initiator Jochen Stay waren gegen Bußgeldbescheide über 1.500 Mark und 900 Mark vor Gericht gezogen. In einer Prozesserklärung bekannten sich die drei Atomkraftgegner zum „zivilen Ungehorsam“. Der sei „wichtiger Bestandteil der politischen Kultur in demokratischen Rechtsstaaten“. Eine Entscheidung fällt möglicherweise erst in einer Woche.

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