Editorial: Von 2002 ins Jahr 1972:
Arg gebeutelt sind die Berliner Universitäten: Wurden die „ausfinanzierten“ Studienplätze schon von 115.000 auf 85.000 zurechtgestutzt, so soll ihre Zahl 2005 eventuell sogar um weitere 25.000 gekürzt werden.
Den vier Kunsthochschulen der Stadt geht es kaum besser, vor allem die Zukunft der drei kleinen künstlerischen Hochschulen ist ungewiss. Ob sie und die Universität der Künste, so der Kultursenator Thomas Flierl (PDS), „mit einem umfassenden Fächerspektrum aufrecht erhalten bleiben oder ob sie ganz oder teilweise unter einem Dach zusammengefasst werden“, soll bis zum kommenden Jahr geprüft werden.
Immerhin hat Flierl versprochen, die drei kleinen Schulen in das Hochschulvertragssystem einzubeziehen, wovon sich die Einrichtungen mehr Autonomie und Planungssicherheit erhoffen. Sollten jedoch noch mehr Stellen gestrichen werden, würde die Qualität der Lehre „einschneidend beschädigt“, heißt es aus der Schauspielhochschule Ernst Busch. Dabei leisten die Kunsthochschulen fraglos gute Arbeit, weshalb diese Ausgabe des taz uni spezials ihnen gewidmet ist.
Gegen die ruinöse Sparpolitik des Senats setzt der Ernst-Busch-Rektor, Prof. Klaus Völker, in der von ihm verantworteten Ausbildung eine „Erziehung zum ganzen Menschen“. Völkers Ansatz erinnert verblüffenderweise an einen Konflikt vor exakt 30 Jahren: Mitte Oktober 1972 war der Künstler Joseph Beuys, seinerzeit Professor an der Kunstakademie Düsseldorf, vom damaligen NRW-Wissenschaftsminister Johannes Rau fristlos entlassen worden, weil er den Numerus clausus nicht anerkannte und jeden, der wollte, in seine Klasse ließ: „Man kann sagen die Gesellschaft macht Gebrauch von ihrem Recht auf Bildung“, so Beuys.
Vielleicht ist es Ironie der Geschichte, dass Rau heute als Bundespräsident lauthals mehr Gelder für die Bildung verlangt – eine Forderung, der wohl auch Beuys jederzeit zugestimmt hätte.
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