piwik no script img

Neues Gratisblatt für Berlin

Wer seine BVG-Jahreskarte beim Berliner Verlag kauft, bekommt ein Abo dazu – und rechnerisch die „Berliner Zeitung“ geschenkt. Doch nun spielt die S-Bahn beim Presse-Beförderungswerk nicht mit

von STEFFEN GRIMBERG

Wenn es nach dem „Berliner Verlag“ geht, hat die Hauptstadt bald wieder so etwas wie eine Gratiszeitung. Aber nicht etwa ein dürres Mittagspostillchen wie die im Frühjahr 2000 eingestellte 15 Uhr aktuell, die vor allem an den U-Bahn-Eingängen zu haben war. Nein, diesmal gibt es ein solides Morgenblatt: die Berliner Zeitung höchstselbst. Und die U-Bahn, genauer gesagt: die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) spielen wieder einmal eine nicht ganz unwesentliche Rolle.

Für schlappe 522 Euro nämlich offeriert der Berliner Verlag ein unschlagbares Angebot: Eine Jahreskarte der BVG für die Tarifbereiche AB – und ein Jahresabonnement der Berliner Zeitung. Nun kostet der 12-Monats-Fahrausweis üblicherweise allein schon 532 Euro – die Zeitung ist also quasi umsonst.

„Wir bewegen Berlin“ heißt die ganze Aktion. Die BVG meint damit den öffentlichen Nahverkehr. Die Berliner Zeitung ihre Verkaufszahlen. Die müssen nämlich nach oben: Um 5.000 Exemplare ist die verkaufte Auflage im dritten Quartal noch mal gesackt, allein die Zahl der Abos ging um über 3.000 zurück.

Doch noch bewegt sich nichts mit Bus und Bahn, auch Berliner Zeitungen rascheln auch nur bei den Kunden, die für beide Dienste – Beförderung und Blatt – löhnen. Doch nicht etwa die böse Pressekonkurrenz hat den für Marketingaktionen mit ungewissem Ausgang bekannten Verlagsstrategen des Berliner Verlages einen Strich durch die Rechnung (Eigenwerbung: „Sie sparen über 25 Prozent!) gemacht. Seit der Aufhebung der „Zugabeverordnung“ im Sommer 2001 ist die Werbung mit „Geschenken“ für den Kauf bestimmter Waren schließlich erlaubt.

Nein: Die S-Bahn war’s. Die Tochter der Deutschen Bahn AG, in treuer Tarifgemeinschaft mit der BVG vereint, hat bereits in der vergangenen Woche den Verkauf des Kombiangebots per einstweilige Verfügung untersagen lassen. Sie fühlte sich offenbar in den Pressebeförderungsdeal nicht richtig eingeweiht – und will nun prüfen, ob sie solche verbilligten Jahreskarten überhaupt anerkennt.

Der Berliner Verlag guckt derweil beim Streit der Verkehrsunternehmen in die Röhre. Er hat Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts eingelegt, auf seiner Website wir-bewegen-berlin.de prangte gestern ein lindgrünes „Ooooooooops! Sogar bei uns gibt es Baustellen“. Das sind wir von der BVG auch nicht anders gewöhnt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen