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Rechtes Motiv bleibt unbestraft

Der Tod des 22-jährigen Punks Falko L. aus Eberswalde, der im Jahr 2000 von einem stadtbekannten Rechten vor ein Auto gestoßen worden war, wird nach einer erneuten Verhandlung über das Strafmaß für den Täter am Landgericht Cottbus jetzt lediglich als „fahrlässige Tötung“ gewertet. Der Punk hatte den damals 27-jährigen Täter Mike B. zunächst wegen seiner gut sichtbaren Hakenkreuztätowierung am kurz geschorenen Hinterkopf kritisiert. „Zivilcourage“ sagte dazu das Landgericht Frankfurt (Oder). Es verurteilte Mike B. im Dezember 2000 wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft. Das Urteil war vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zur erneuten Verhandlung nach Cottbus verwiesen worden. Das stellte fest, dass die rechte Gesinnung von Mike B. ursächlich für die Tat gewesen sei, aber nicht strafverschärfend wirke. Falko L.s Tod wird im ersten Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung ausdrücklich als politisch motiviertes Tötungsdelikt genannt. TAZ

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