in kürze RECHTSPRECHUNG
: Grenzen für Natur

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Klagemöglichkeiten für Naturschutzverbände Grenzen gesetzt. Die Naturschützer könnten sich bei Klagen gegen Bauvorhaben nicht auf Lärmschutz oder Wirtschaftlichkeit berufen. (Az.: 2 Q 1668/02) (dpa)