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Jobvergabe per SMS

Arbeit auf Abruf: Eine Bremer Leiharbeitsfirma lockt mit rechtswidrigen Verträgen

Ohne Arbeit sein ist schwer, eine haben um so mehr. Diese bizarre Erfahrung musste jetzt eine arbeitssuchende Bremerin machen, die das Arbeitsamt erfolgreich an eine Leiharbeitsfirma vermittelt hatte. Der Stundenlohn dort entsprach mit 7,66 Euro zwar nicht ihren Erwartungen, aber immerhin lockte der neue Arbeitgeber mit einer Vollzeitbeschäftigung: Zwei Monate arbeitete die Frau als Kassiererin bei Wal-Mart. Dann stand sie immer seltener auf dem Dienstplan des Discounters, schließlich wurde sie gar nicht mehr benötigt. Stattdessen meldete sich die Verleihfirma per SMS – mit der harschen Anweisung, „sich sofort bei der Firma XY zu melden, um dort die Arbeit aufzunehmen“. Als sie sich weigerte, flatterte ihr die fristlose Kündigung ins Haus.

„Das hier Verlangte ist Arbeit auf Abruf und damit rechtswidrig“, sagt Richard Schmid, Ver.di-Sekretär in Bremen. Der juristische Knackpunkt sei, dass vertraglich keine Mindestzahl an Arbeitsstunden festgehalten worden sei. Im Vertrag der Bremerin sei lediglich von einer Arbeitszeit „nach Dienstplan“ die Rede gewesen. Normalerweise werde aber ein Stundenkontingent vereinbart, dessen Bezahlung die Verleihfirma garaniere, sagt Schmid. Auch müsse der Arbeitsbereich klar definiert sein, in dem ein Arbeitnehmer eingesetzt werde. Schmid will nicht alle Verleihfirmen „in einen Topf schmeißen“, hält aber den als „sittenwidrig“ beanstandeten Arbeitsvertrag der Bremerin nicht für außergewöhnlich: „Das ist nur die Spitze des Eisbergs.“ si

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