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Hornauer: Kein Strafverdacht

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Vorermittlungen gegen den ehemaligen Altonaer Bezirksamtsleiter Uwe Hornauer (SPD) eingestellt. Wie Hans Jörg Städtler von der Justizbehörde bestätigte, gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Hornauer eine Straftat begangen hat. Der Senat hatte dem wiedergewählten Bezirksamtsleiter die Ernennung verweigert, weil dieser sich bei einem Grundstücksgeschäft mit großer Verspätung für befangen erklärt hatte.

Der Fraktionvorsitzende der SPD in der Bürgerschaft, Uwe Grund, wertete die Einstellung der Vorermittlungen als Beleg dafür, „dass der Senat nicht aus juristischen, sondern aus parteipolitischen Gründen gegen Hornauer entschieden hat“. Grund kritisierte, dass der Senat der Bürgerschaft nicht alle Akten des Falles vorgelegt habe. „Er verschleiert seine wahren Beweggründe und hält Informationen zurück“, behauptete er.

Behördensprecher Städtler konterte: „Die Vorwürfe, die gegen ihn vom Senat erhoben werden, haben mit strafrechtlichen Punkten nichts zu tun.“ Hornauer habe eingeräumt, nicht korrekt gehandelt zu haben. „Die Frage ist, ob man so jemanden zum Bezirksamtsleiter bestellen kann.“ Justizsenator Roger Kusch (CDU) fand für Hornauers Handeln die Formel „Vergehen von einigem Gewicht“. Zunächst hatte er dem Senat die Ernennung Hornauers vorgeschlagen, dann aber vor den Schill-Senatoren gekuscht. knö

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