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Einigung bei der Eigenheimzulage

BERLIN taz ■ Die rot-grüne Bundesregierung hat sich einstweilen über die Eigenheimzulage geeinigt. Demnach sollen die Ausgaben für die Förderung von heute neun Milliarden Euro jährlich auf sechs Milliarden im Jahr 2010 sinken. Nach der neuen Regelung, die ab 1. Januar 2003 gelten soll, bekommen Paare mit Kindern einen Sockelbetrag von 1.000 Euro. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag um 800 Euro. Das bedeutet eine Verschiebung von Erwachsenen zu Kindern. Die alte Regelung kennt einen Elternsockel von 1.278 Euro und Beträge pro Kind von jeweils 767 Euro. Die Förderung ist künftig grundsätzlich daran gebunden, dass die Erwerber einer Wohnung oder eines Hauses Kinder haben. Ausnahme: Erwachsene, die gerade Kinder bekommen, können die Eigenheimzulage auch rückwirkend beantragen – wenn der Kauf ihres Hauses maximal vier Jahre vor der Geburt liegt. Die Einkommenshöchstgrenzen für die Förderung liegen bei 70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 Euro für Paare. Die Zuschüsse für Wohnungseigentum werden maximal acht Jahre lang gezahlt. Änderungen der Neuregelung sind immer noch möglich, erklärte die Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks. KOCH

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