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Richter bremsen Rasterfahnder

GÖTTINGEN taz ■ Das Verwaltungsgericht Gießen hat am Freitag die Übermittlung der Daten eines marokkanischen Studenten durch die Universität Gießen an das hessische Landeskriminalamt (LKA) für unrechtmäßig erklärt und gestoppt. Im September 2002 hatte das LKA im Rahmen der Rasterfahndung die hessischen Unis aufgefordert, Daten muslimischer Studenten naturwissenschaftlicher Fächer herauszugeben. Als die Uni Gießen dies tat, klagte der Student und erhielt gestern Recht. Den Richtern zufolge hätte die Uni die Rechtmäßigkeit der Aufforderung selbst prüfen müssen. Zudem sei das erst im August 2002 geänderte Landesgesetz nicht genau genug. Die Einschätzung der Verwaltungsrichter über datenschutzrechtliche Aspekte der Rasterfahndung könnte sich auch auf andere hessische Unis auswirken: Das LKA hatte bestätigt, die Daten an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Nach Ansicht der Gießener Richter fehlt dafür jedoch die gesetzliche Grundlage. YAS

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