: was bisher geschah
Die Urteile des Richters Kropp
Richter Christian Kropp, 38, vom Amtsgericht Sondershausen in Thüringen hatte 1999 und 2000 mit einer Häufung von Verfahren gegen rechte Straftäter zu tun und überraschte mit ungewöhnlichen Urteilen. Er verurteilte einen 23-Jährigen, der ein Abzeichen der Leibstandarte Adolf Hiltlers trug, zum Lesen der Hitler-Biografie des Historikers Joachim C. Fest und zum Verfassen eines Aufsatzes. Einem anderen Rechten, arbeitslos und Trinker, der einen Linken als „Parasiten“ und „Zeckensau“ beschimpft hatte, erteilte er die Auflage, 300 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Flüchtlingsheim zu leisten. Einen 19-Jährigen, der Hakenkreuze und SS-Runen auf Gebäude geschmiert hatte, verdonnerte er zu einer Führung in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald.
Doch auch andere Straftäter bekommen die „delikts- und täterbezogenen Weisungen“ des Richters zu spüren. So verurteilte er einen 20-Jährigen, der angetrunken in einem Supermarkt auf Weinflaschen gepinkelt hatte, zum Putzen von öffentlichen Toiletten. Und ein vorbestrafter arbeitsloser Mann muss wegen Misshandlung eines Frettchens 750 Stunden gemeinnützige Arbeit in einem Tierheim leisten. WAHN/FOTO: AUTORIN
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