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Bundesrichter prüfen „Kalifat“-Verbot

Oberste Verwaltungsrichter verhandeln mündlich über Klage der islamistischen Gruppe

LEIPZIG dpa ■ Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern über das Verbot der islamistischen Vereinigung „Kalifatsstaat“ mündlich verhandelt. Das Urteil sollte am Abend verkündet werden. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte die Vereinigung im Dezember 2001 verboten. Dagegen klagt die radikalislamische Gruppierung, die der als „Kalif von Köln“ bekannte Metin Kaplan führt. Der „Kalifatsstaat“ war als erste Organisation nach dem Wegfall des vereinsrechtlichen Religionsprivilegs verboten worden. Kaplan verbüßt wegen Aufrufs zum Mord eine Haftstrafe.

Kaplans Anwältin nannte die Änderung des Vereinsgesetzes verfassungswidrig. Ferner handle es sich um ein unzulässiges Einzelfallgesetz, das nur auf das Verbot einer unerwünschten Organisation abziele. Vom „Kalifatsstaat“ sei in 17 Jahren keine Gewalt oder sonstige Gefahr für die Bundesrepublik ausgegangen. Bei mehreren Durchsuchungen seien außer einer Pistole weder Waffen noch Sprengstoff gefunden worden.

Nach Ansicht des 6. Senats war die Verbotsverfügung formal korrekt. Es stehe außer Frage, dass das Selbstverständnis des „Kalifatsstaats“ mit den Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat kollidiere. Die Frage sei nur, wie der Staat darauf zu reagieren habe, so der Vorsitzende Richter.

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