in kürze NIEDERSACHSENS LEHRER
: Zeitkonten rechtens

Die Arbeitszeitkonten für Niedersachsens Lehrer bleiben bestehen. Vier Jahre nach ihrer Einführung erklärte das BVerwG die Regelung für rechtens. Zwei Teilzeitlehrer hatten geklagt, weil ihre Unterrichtszeit im selben Umfang erhöht wurde wie die ihrer Vollzeitkollegen. (dpa)