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Artgerechte Haltung

Die Neuland-Kriterien

Nach den Neuland-Richtlinien für die Haltung von Mastgänsen darf ein Hof höchstens 2000 Vögel halten und muss je nach Zahl und Art der Vögel eine bestimmte landwirtschaftliche Nutzfläche vorweisen. Käfighaltung ist verboten. Die Tiere sollen sich im Freien aufhalten, eine Badegelegenheit nutzen und in einem geräumigen Stall unterschlüpfen können. Das Futter muss grundsätzlich aus einheimischen Quellen kommen. Leistungsförderer und synthetisches Futter wie Tiermehl sind verboten. Flügel, Zehen und Schnäbel dürfen nicht beschnitten werden. Täglich muss sich ein Betreuer um das Wohlergehen der Vögel kümmern. Arzneien und Impfstoffe dürfen nur auf besondere Anweisung eines Tierarztes verabreicht werden. Der Bestand an Tieren, das Futter und eventuell verabreichte Arzneien müssen dokumentiert werden. Schlachttiere dürfen nicht in Angst und Erregung versetzt werden. Die Vögel sind schonend ein- und auszuladen. Beim Transport müssen sie gut Luft bekommen. Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert. KNÖ

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