: EU uneins über Knöllchen
Justizminister finden keine einheitliche Bußgeldregelung. Einigung auf Kompromiss zu Sorgerecht in Streitfällen
BRÜSSEL afp/dpa ■ Die EU-Mitgliedsregierungen sind sich weiter uneinig, unter welchen Bedingungen national verhängte Geldbußen und Strafgelder in anderen EU-Staaten eingetrieben werden können. Für eine entsprechende Amtshilfe zugunsten der Partnerländer bestehe Deutschland weiter darauf, dass die verfolgten Delikte auch in Deutschland geahndet würden, berichtete Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gestern in Brüssel. Der deutsche Vorbehalt einer doppelten Strafbarkeit werde dabei von Irland, den Niederlanden und Italien sowie bedingt auch von Schweden unterstützt. Nun werde der Ministerrat im Dezember einen erneuten Anlauf für eine EU-weite Regelung nehmen.
Die Form der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten gehe weit über die Durchsetzung von „Knöllchen“ wegen Straßenverkehrsdelikten hinaus, stellte Zypries klar. So würden beispielsweise in Portugal verbotene Abtreibungen mit Geldstrafen geahndet, die bei einer EU-Bestimmung ohne das Prinzip der doppelten Strafbarkeit auch in Deutschland durchgesetzt werden müssten. Solche Rechtsprinzipien seien für Deutschland aber unverzichtbar.
Einigen konnten sich die Justizminister jedoch auf wesentliche Punkte des elterlichen Sorgerechtes in grenzüberschreitenden Streitfällen. Einzelheiten des Kompromisses wurden nicht erläutert. Im Kern geht es um die Frage, welches Gericht bei einem Streit über das Sorgerecht zuständig ist, wenn Vater und Mutter in verschiedenen Ländern der EU leben.
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