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„Wir brauchen endlich ein Gesetz“

Noch ein Billigflieger am Himmel über Berlin – also noch mehr Fluglärm. Der verstößt gegen die Menschenrechte, sagt Anwalt Lutz Eiding. Ein britisches Gericht gibt ihm Recht

taz: Herr Eiding, wenn ich am Flughafen in Berlin wohne und mich nervt, dass seit gestern noch mehr Flugzeuge über mein Haus fliegen, nehm ich mir Sie als Anwalt. Was können Sie da machen?

Lutz Eiding: Das hängt immer von der Genehmigungssituation des Flughafens ab. Bei einem bestehenden Flughafen kann man darauf klagen, dass der Flugverkehr beschränkt wird. Und zwar immer dann, wenn der Lärm ein zumutbares Maß überschreitet. Oft gibt es für die Flughäfen Flugkontingente. Wenn die ausgeschöpft sind, darf nicht mehr geflogen werden. In Tegel gibt es zum Beispiel ein generelles Nachtflugverbot ab 23 Uhr. Da geht dann nichts mehr. Man kann auch zivilrechtlich vorgehen und eine Unterlassungsklage anstrengen. Das ist allerdings gar nicht so einfach, denn der Kläger muss nachweisen, dass zum Beispiel seine Gesundheit durch den Fluglärm gefährdet ist.

In London argumentieren Fluglärmgegner mit dem Verweis auf ihre Menschenrechte.

Das hat auf jeden Fall Sinn. Der Klage, die Sie ansprechen, wurde in erster Instanz stattgegeben. Das heißt: Der Nachtflugverkehr in London-Heathrow verletzt die Menschenrechte. Das Interessante an diesem Prozess ist, dass in Heathrow nachts weniger Flüge als derzeit in München starteten. In einem aktuellen Prozess in München können sich die Kläger auf dieses Urteil berufen. Die britische Regierung hat die Entscheidung angefochten. Ende Dezember, Anfang Januar wird eine entgültige Entscheidung erwartet. Wenn das Urteil vom Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bestätigt würde, wäre das sehr interessant für uns.

Was macht die Politik für die ungestörte Nachtruhe?

Fluglärm ist als einzige Lärmart nicht mehr ausreichend gesetzlich geregelt. Es gibt zwar seit über 30 Jahre einen Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz, allerdings wurde er wegen einer starken Lobby nie verabschiedet.

Wird es mit mehr Fliegern und vielleicht auch durch Urteile wie in London in Zukunft eine Flut von Prozessen gegen Fluglärm geben?

Ich glaube nicht, dass die Zahl der Prozesse zunimmt. Wenn eine Flugbahn ausgebaut wird oder neue Flieger an den Start gehen, gibt es sowieso immer schon jemanden, der klagt, Privatleute, Umweltverbände oder Unternehmen, die Nachteile durch den Fluglärm haben. Da ist es egal, wenn noch zwanzig Leute mehr klagen.

Welche Erfolge gibt es denn bei diesen Prozessen?

In Schönefeld hatten wir Erfolge. Wir haben acht Monate lang prozessiert und es wurde einiges zugunsten der Anwohner nachgebessert.

Fliegen oder fahren Sie zu Ihren Verhandlungen?

Ich fahre natürlich mit dem Zug. Das ist sehr entspannend und ich kann mich auf den Prozess vorbereiten.

INTERVIEW: SUSANNE KLINGNER

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