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Dose vor Gericht

Trotz Verhandlung im Januar rückt die endgültige Entscheidung zum Pfand wohl in weite Ferne

FREIBURG taz ■ Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig wird schon am 16. Januar über das umstrittene Dosenpfand verhandeln. Schnelle und abschließende Rechtssicherheit ist allerdings nicht zu erwarten.

Vorige Woche hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster per Eilentscheidung die Klage nordrhein-westfälischer Pfandgegner für unzulässig erklärt und ihren einstweiligen Rechtsschutz aufgehoben. Ein Vorgehen gegen das Land NRW sei „sachlich nicht gerechtfertigt“, hieß es, zulässig sei nur eine Klage gegen den Bund.

Vermutlich wird das BVerwG in der Sprungrevision des gleichen Verfahrens dieser Ansicht folgen. Indiz: Die mündliche Verhandlung soll sich ausschließlich mit der Zulässigkeit der Klage beschäftigen. Zu einer Sachentscheidung wird es also voraussichtlich gar nicht kommen.

Im wohl allein zulässigen Rechtsweg beim Verwaltungsgericht Berlin ist das Verfahren allerdings noch nicht weit gediehen. Bis in diesem Rechtsstreit das BVerwG zum Zuge kommt, wird mindestens ein Jahr vergehen. Für Umweltminister Trittin ein Grund mehr, nicht auf eine Entscheidung aus Leipzig zu warten. „Die Rechtslage ist klar, deshalb besteht auch Rechtssicherheit“, so ein Sprecher. Das Dosenpfand komme zum 1. Januar 2002. CHRISTIAN RATH

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