Gericht: Keine Neuwahl in Berlin

BERLIN rtr ■ Die Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses vor etwas über einem Jahr muss nicht wiederholt werden. Das Berliner Verfassungsgericht wies am Freitag Einsprüche gegen die Berliner Wahl vom Oktober 2001 zurück. Zwei CDU-Mitglieder hatten die Wahl angefochten, weil sie aus ihrer Sicht zu Unrecht als Kandidaten abgesetzt worden waren. Bei der Absetzung war der CDU ein Formfehler unterlaufen, den der Landeswahlleiter aber ignorierte. Das sei zwar nicht korrekt gewesen, so das Verfassungsgericht, doch sei dieser Fehler kein Grund, die gesamte Wahl zu wiederholen.