Kein Ersatz

Trotz einer umstrittenen Zwangstötung seiner Tiere wegen der Rinderkrankheit BSE kann ein Landwirt aus Stubben (Kreis Cuxhaven) keinen Schadenersatz verlangen. Das hat das Landgericht Stade gestern entschieden. Der Landkreis Cuxhaven hatte die 18 Tiere umfassende Galloway-Herde des Landwirts 1997 töten lassen. Die Richter wiesen seine Klage ab, da der Züchter bereits eine Entschädigung von 13.000 Euro erhalten und auf weitere Rechtsmittel verzichtet habe.