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DB wieder allein auf der Schiene

Connex-Tochter darf Strecke Osnabrück–Wilhelmshaven nicht befahren – verfügt Gericht

BERLIN taz ■ Die Deutsche Bahn AG hat vergangene Woche einen juristischen Sieg gegenüber einem Wettbewerber davongetragen. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte in einem Eilverfahren, eine Entscheidung des Eisenbahnbundesamtes zugunsten der NordWestBahn sei „voraussichtlich rechtswidrig“.

Erst Anfang Dezember hatte die Aufsichtsbehörde für den Schienenverkehr festgestellt, die DB diskriminiere ihre Konkurrenz: Die DB-Netz hatte der NordWestBahn, an der der größte DB-Konkurrent Connex beteiligt ist, die von ihr beantragten Slots auf der Strecke Osnabrück–Wilhelmshaven verweigert. Begründung: Die Zeiten seien durch Güterverkehr ausgebucht. Das Eisenbahnbundesamt entschied, den Personenzügen sei Vorrang einzuräumen – zumal die Güterzüge nicht mal jeden Tag verkehrten. Auch auf der Strecke Hannover–Osnabrück sollte die DB Netz nicht mehr automatisch ihrem Schwesterunternehmen DB Reise und Touristik den Zuschlag geben dürfen. Vielmüsse dem Meistbietenden der Zuschlag gegeben werden.

Die Kölner Richter begründeten ihre Ablehnung mit Formfehlern. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass die DB Netz ihre Schwesterunternehmen grob sachwidrig bevorzugt hätte. Zweifelhaft sei auch, ob das Verfahren des Eisenbahnbundesamtes den gesetzlichen Anforderungen entsprochen habe. Die Behörde habe nicht hinreichend ermittelt, wie sich eine so späte Entscheidung unmittelbar vor dem Fahrplanwechsel auf die organisatorischen Erfordernisse der DB auswirken würde. Die NordWestBahn habe bereits Anfang Juni gewusst, dass sie nicht zum Zuge kommen wird, aber erst sechs Wochen vor dem Fahrplanwechsel Mitte Dezember das Eisenbahnbundesamt zum Handeln aufgefordert, monierten die Richter. Revisionsinstanz ist das Oberverwaltungsgericht Münster. ANNETTE JENSEN

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