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die psychiatriereform in deutschland

Anfang des 19. Jahrhunderts begann man in Deutschland, in großem Umfang „Heil und Pflegeanstalten“ für Behinderte einzurichten. Bald waren die Anstalten überfüllt und wurden zu unübersichtlichen Großkrankenhäusern. Die Naziherrschaft wirkte sich verheerend auf die Versorgung der psychisch Kranken aus.

In den Nachkriegsjahren gelang es der deutschen Psychiatrie nur sehr langsam, die Versäumnisse in der Versorgung aufzuholen.

Die Missstände aufzuheben, war das Ziel der Psychiatriereform. In den Jahren 1971 bis 1975 erarbeitete eine Enquetekommission die Grundlagen. 1985 und 1990 wurden diese ergänzt. Inzwischen schaffte man es, Teile des Konzepts in die Praxis umzusetzen. So wurde die stationäre Behandlung im Krankenhaus in den vergangenen Jahren erheblich eingeschränkt, und heutzutage werden 90 Prozent der psychisch Kranken – von denen es in Deutschland etwa sechs Millionen gibt – ambulant behandelt.

Dies wurde insbesondere durch eine Erweiterung teilstationärer und ambulanter Behandlungsformen möglich: So betreut eine Tagesklinik täglich acht Stunden, wobei sie – wie bei einer vollstationären Betreuung – das ganze Spektrum psychiatrischer Therapien anbietet. Tagesstätten sollen besonders den chronisch und stärker psychisch Behinderten die Möglichkeit zur Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung bieten. Wichtigstes Ziel der Psychiatriereform ist es, die Gegensätze zwischen stationären und ambulanten Behandlungsformen zu überwinden – ein Ziel, das in erreichbare Nähe gerückt zu sein scheint. CBT

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