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Schills schützende Hand

Noch immer Unklarheit über den tödlichen Polizeischuss vom Heiligabend. Staatsanwaltschaft hat keine Ermittlungen gegen Beamten eingeleitet. Behörden: Nicht als „Beschuldigten“ führen

von KAI VON APPEN

Der Todessschuss aus der Waffe eines Polizisten am Heiligabend bleibt weiter rätselhaft. Vier Tage nach dem Vorfall in Barmbek, bei dem der mutmaßliche Einbrecher Julio V. (25) durch die Kugel eines 42-jährigen Oberkommissars in den Rücken getroffen wurde, kann die Polizei zum Hergang des Vorfalls „noch nichts Neues sagen“, beteuert Polizeisprecherin Ulrike Sweden. Obwohl bei einem Tötungsdelikt die Polizei normalerweise auf rasche Aussagen drängt, ist der Polizist bislang nicht vernommen worden. Sweden: „Der Arzt hat ihn krankgeschrieben – er ist nicht vernehmungsfähig.“

Gegenüber Innensenator Ronald Schill soll der Beamte hingegen bereits am Heiligabend in der Wache Oberaltenallee Angaben gemacht und von Notwehr gesprochen haben. Dass die Polizei nicht besonders hartnäckig agiert, liegt nach taz-Informationen aber nicht an der Mordkommission, die am Tatort die Spuren gesichert hat, sondern an den Direktiven der Innen- und der Justizbehörde.

So ist die Polizei angewiesen worden, den Todesschützen nicht als „Beschuldigten“ zu führen, obwohl ein Anfangsverdacht bei einem Tötungsdelikt deutlicher nicht ausfallen könnte. Vielmehr solle von Notwehr ausgegangen werden. Zum Vergleich: Bei Verkehrsunfällen mit Verletzten reicht bereits ein „Anscheinsbeweis“ aus, um Ermittlungen gegen einen Beteiligten einzuleiten.

Die Staatsanwaltschaft hat bislang nur ein so genanntes Allgemeines Vorermittlungsverfahren (AV) eingeleitet, „in dem alles zusammengetragen wird“, sagt Oberstaatsanwältin Marion Zippel: „Das machen wir seit Jahrzehnten so.“ Ein AV gibt es allerdings nach der Strafprozessordnung gar nicht. Laut Zippel hofft die Anklagebehörde, dass sich die beiden geflüchteten Komplizen des Einbrechertrios melden. Zippel: „Die beiden Männer können uns sagen, was im Treppenhaus wirklich passiert ist.“

Der Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritische PolizistInnen, Thomas Wüppesahl sieht in dem Vorgehen der Behörde ein System: „Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Aktenaufbau erst so weit abgeschlossen sein soll, dass dem Schützen informell Informationen gegeben werden können, mit denen er seine Aussage an dem objektiven Spurenbild ausrichten kann.“ Mit dem Vorgehen weiche die Hamburger Staatsanwaltschaft vom bundesweiten Standard ab, „in solchen Konstellationen immer und ausnahmlos Strafermittlungen gegen den schießenden Polizeibeamten einzuleiten.“

Wüppesahl erinnert an die Affäre im Juli, als ein Mann in Altona von einem Polizisten angeschossen wurde und von einem Parkdeck stürzte. Damals sahen sich die Behörden auch erst nach öffentlichem Druck genötigt, Ermittlungen einzuleiten.

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