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Ersatz für Anleger

Urteil: Prospekthaftung für Julius Bär Creativ-Fonds

Wegen ungenügender Angaben zum Investitionsschwerpunkt Neuer Markt im Verkaufsprospekt zum Julius Bär Creativ-Fonds fällte das Landgericht Frankfurt/Main im Dezember eine Entscheidung zur Prospekthaftung bei Fonds. Wie die Münchener Kanzlei Rotter Rechtsanwälte mitteilte, müsse die Julius Bär Kapitalanlage AG den Kaufpreis für Anteile des Julius Bär Creativ-Fonds rückerstatten. Die Kanzei hatte im Namen geschädigter Anleger gegen die Frankfurter Fondsgesellschaft geklagt. Anleger, die ihre Anteile bereits zurückgegeben haben, können die Differenz zwischen Kauf- und Rückgabepreis verlangen. Ohne durch den Prospekt ausreichend über das Anlageziel des Fonds – den Neuen Markt – aufgeklärt zu werden, heißt es bei Rotter, hätten die Investoren von April bis September 2000 ihre Anteile am Julius Bär Creativ-Fonds erworben. Sie glaubten an eine risikoarme Anlagestrategie bei überdurchschnittlichen Renditen. Außer dem Hinweis „Wertpapierkurse können steigen und fallen“ habe das Verkaufsprospekt keine Angaben zu dem hohen Anlagerisiko enthalten. Mangels entsprechender Angaben sei keinem der Anleger die „gefährliche Anlagestrategie“ des Julius Bär Creativ-Fonds bekannt gewesen. So habe die Gesellschaft über 60 Prozent des Kapitals am Neuen Markt in Start-up-Unternehmen investiert, die „hohen Kursschwankungen unterliegen“. TAZ

RA Rotter, Tel. (0 89) 64 98 45-0

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