Rap-Song der Polizei: Körperverletzung durch Ballerbeats
Die Berliner Polizei hat ein Nachwuchsproblem. Mit einem Rapsong will sie für sich werben. Eine, nun ja, ehrliche Songkritik.
BERLIN taz | Bis in die letzte Beamtenstube hat es sich herumgesprochen: Die jungen Leute hören gern Rap. Warum nicht unsere Nachwuchsprobleme lösen, indem wir diese neumoderne Musik für unsere Zwecke nutzen? Das dachte sich wohl auch die Berliner Polizei.
„Herzlich willkommen“ heißt der Track, den die Behörde am Freitag ins Netz stellte. Bis zum 20. April kann auf berlin.de abgestimmt werden, ob das Werk für die Nachwuchswerbung verwendet werden soll. Zwei junge Beamte hatten den Track produziert und ihn der Personalabteilung angeboten. Das Lied solle vor allem junge Leute ansprechen und neugierig auf den Beruf des Polizisten machen. Bei genügend Zuspruch würde gar ein Musikvideo gedreht.
Um es direkt zu sagen: Die Polizisten mögen zwar die nötige Street Credibility haben, doch musikalisch liegt hier der Tatbestand der schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) vor. Über lieblos zusammengeschusterten Ballerbeats reiht sich eine Hohlphrase an die nächste.
„Greif nach den Sternen“ schallt es aus dem Mund des männlichen Beamten. „Werde einer von uns“, raunt seine weibliche Kollegin ins Mikro. Lyrischer Höhepunkt: „Wir sind fresh! Verdammt, Mann, sind wir fancy!“ Nicht auszumalen, wer sich auf so eine Job-Beschreibung bewirbt.
Immerhin kann sich der Song auf eine Tradition berufen, gehört er doch in das recht neue Genre des Nachwuchswerbungsrap. 2013 legte die Polizei NRW fulminant vor. Und auch in der Privatwirtschaft erfreut sich dieses Medium einiger Beliebtheit – siehe BMW oder Sparda.
Besseren Berliner Polizistenrap gab es bisher von Cop Thirty-Six zu hören. Vielleicht sollte die Personalabteilung der Polizei lieber ihm das Ruder überlassen. Unser Alternativvorschlag für den jüngst geposteten Track: am ersten Mai zur Auflösung des schwarzen Blocks verwenden.
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