Kommentar Kontrollen in Berliner S-Bahn: Grundrechte auf dem Abstellgleis

Konkrete Verdachtsmomente und Fakten werden für die Polizei unwichtiger. Das ist besorgniserregend und stärkt den anti-freiheitlichen Diskurs.

Eine Berliner S-Bahn

Rollendes Gefahrengebiet Foto: dpa

Ein Grundsatz des Rechtsstaats ist: Wer nichts anstellt, den lässt die Polizei in Ruhe. Aber in der Berliner S-Bahn gilt das jetzt nicht mehr: Dort kann die Bundespolizei seit dem ersten November bis Ende Januar völlig anlasslos jeden kontrollieren, ohne dafür irgendeinen Verdacht äußern zu müssen.

Mittels einer Allgemeinverfügung hat sie S- und Fernbahnhöfe der Innenstadt zur Waffenverbotszone erklärt, die sie kontrollieren will. Aber auch Gegenstände, die normalerweise nicht unter das Waffengesetz fallen, wie Taschenmesser, Pfefferspray oder Korkenzieher sind verboten – wer sich widersetzt, muss mit 250 Euro Zwangsgeld rechnen.

Nun ist das Recht, bewaffnet herumzulaufen, nicht gerade ein Kennzeichen fortschrittsliebender, freiheitlicher Gesellschaften. Aber als Normalbürger*in darf man in Deutschland ohnehin nicht bewaffnet S-Bahn fahren oder im Park spazieren, das regelt das Waffengesetz. Es gilt als das als eines der strengsten weltweit – gut so. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat.

Allerdings muss der verantwortungsvoll damit umgehen. Das heißt auch, dass er abwägen muss, wann er in die Privatsphäre der Bürger*innen eingreift, und wann er sie in Ruhe lässt. Mit der S-Bahn von A nach B zu fahren, sollte selbstredend kein Anlass für ein polizeiliches Eingreifen sein.

Konkreter Verdacht? Völlig überbewertet

Aber es ist mitnichten das erste Mal, dass die Polizei auf diese Art Grundsätze der Strafverfolgung umkehrt, indem sie eine mögliche Gefahr vorwegnimmt und schon vorher handelt. Es steht für einen bundesweiten Trend, in dessen Rahmen die Befugnisse der Polizei ausgebaut werden und mehrere Bundesländer ihre Polizeigesetze novellieren.

Dabei zeigt sich ein Paradigmenwechsel: Es zählt nicht, ob man sich etwas zu schulden kommen lassen hat, sondern wo man sich aufhält und wie man aussieht. Denn wessen Personalien und Rucksack die Beamt*innen überprüfen, entscheiden sie nach „Augenmaß und gesundem Menschenverstand“, wie ein Sprecher sagte. Die Polizist*innen müssen ihr Vorgehen auch im Nachhinein nicht begründen, sie haben ja eine Pauschalerlaubnis.

Das ist besorgniserregend, weil sich das Vorgehen der Polizei nicht mehr an Fakten oder zumindest konkreten und begründbaren Verdachtsmomenten orientiert, sondern an weitgefassten Formalia. Ein Beamter muss nicht mehr abwägen und erklären, warum sein Einschreiten gerechtfertigt ist. Das ist eine enormer Verlust an Souveränität der Bürger*innen gegenüber dem Staat. Außerdem öffnet es Racial Profiling Tür und Tor. Es dürfte klar sein, dass die anlasslosen Kontrollen besonders junge männliche Migranten treffen werden.

Solche Maßnahmen, mit denen Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, denkt sich die Polizei nicht aus, weil mal jemand einen fiesen Tag hat. Sie reagiert vielmehr auf einen gesellschaftlichen Diskurs – einen Angst-Diskurs, der von rechtsaußen befeuert wird und für Migrant*innen zunehmend bedrohlicher wird. Gleichzeitig verstärkt sie diesen Diskurs. Die Leidtragenden sind weder „nur“ Migrant*innen noch „nur“ S-Bahn-Fahrer*innen oder Menschen, die zufällig ein Taschenmesser dabei haben, sondern die freiheitliche Gesellschaft.

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Jahrgang 1986, hat Kulturwissenschaften in Lüneburg und Buenos Aires studiert und wohnt auf St. Pauli. Schreibt meistens über Innenpolitik, soziale Bewegungen und Klimaproteste, Geflüchtete und Asylpolitik, Gender und Gentrification.

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