Kommentar BND und NSA: Die falsche Aufregung

Die Zusammenarbeit des BND mit der NSA ist kein Skandal. Dass die Regierung offenbar alles darüber wusste und der Bundestag nicht, ist einer.

Was wusste sie denn nun? Bild: ap

Der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst benutzen eine Spähsoftware, die sie vom US-Geheimdienst NSA erhalten haben. Ist das ein Skandal? Die Herkunft der Software allein ist es sicher nicht. Entscheidend ist, wie sie in Deutschland genutzt wurde und wird. Geht es um die Überwachung von konkret verdächtigen Personen oder geht es um das anlasslose Massenscreening der gesamten Bevölkerung?

BND-Chef Gerhard Schindler hat sich jedenfalls festgelegt, dass im Jahr 2012 nur „zwei einzelne personenbezogene Datensätze deutscher Staatsbürger“ an die NSA übermittelt wurden. Das klingt eher nach einer Kooperation im Einzelfall.

Politisch relevanter dürfte sein, dass Schindler erst durchsetzte, Daten aus der Überwachung deutscher Staatsbürger an die USA zu liefern. Und dass darüber die Geheimdienstkontrolleure des Bundestags nicht informiert wurden.

Die Frage ist nun: Wusste die Bundesregierung von der engen deutsch-amerikanischen Geheimdienstkooperation oder wurde sie von den deutschen Diensten hintergangen. Letzteres ist eher unwahrscheinlich. Es ist kaum anzunehmen, dass die Geheimdienste in Deutschland ein so unkontrolliertes Eigenleben entwickeln. An der Spitze stehen mit Hans-Georg Maaßen (Verfassungsschutz) und Gerhard Schindler (BND) derzeit zwei ehemalige Ministerialbeamte aus dem Innenministerium.

Dort will man wohl die Befugnisse der Exekutive ausbauen und die parlamentarische und öffentliche Kontrolle in Grenzen halten. Damit sind die Geheimdienste aber eben nicht unabhängig von der Regierung, sondern Regierungsgeheimdienste, für die die Bundesregierung die volle Verantwortung hat. Es ist viel naheliegender, dass sie alles gewusst hat, als dass sie an der Nase herumgeführt wurde.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.