EuGH-Urteil zur Flüchtlingspolitik: Kein Knast für Abschiebehäftlinge
Ausländer, die aus Deutschland abgeschoben werden sollen, gehören nicht ins Gefängnis, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das hat Folgen.
LUXEMBURG dpa | Abschiebehäftlinge dürfen bis zu ihrer Ausreise aus Deutschland nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden, sondern nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden.
Sollte ein Bundesland nicht über derartige Einrichtungen verfügen, müssten die Betroffenen in eine solche in einem anderen Land gebracht werden. Die Praxis einiger Länder, die Menschen in diesem Fall in einem Gefängnis mit gewöhnlichen Straftätern unterzubringen, verstoße gegen EU-Richtlinien. Das gelte auch dann, wenn der Betroffene einwilligt.
Konkret ging es um drei in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen anhängige Fälle (Rechtssachen C-473/13, C-514/13, C-474/13). Der Bundesgerichtshof und das Landgericht München I ersuchten den EuGH um Prüfung. Der betonte nun, das Gebot der Trennung „illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger“ von gewöhnlichen Strafgefangenen gelte ohne Ausnahme und garantiere die Wahrung der Rechte der Ausländer.
Die Menschenrechtsorganisationen Pro Asyl, der Jesuiten- Flüchtlingsdienst und die Diakonie begrüßten das Urteil und forderten einen sofortigen Stopp der Flüchtlingsunterbringung in Strafhaft sowie eine umgehende Freilassung aller Betroffenen. Zudem müsse das Instrument der Abschiebehaft grundlegend auf den Prüfstand.
Abschiebehaft ist Ländersache
In Deutschland ist der Vollzug der Abschiebehaft Ländersache. Nach Angaben von Pro Asyl gibt es in acht Bundesländern spezielle Einrichtungen für die Unterbringung. In Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen würden Abschiebehäftlinge hingegen in normalen Justizvollzugsanstalten untergebracht, Sachsen bringe Betroffene in andere Länder. Bayern verfügt demnach inzwischen über eigene Einrichtungen.
In Abschiebehaft kommen Menschen, die etwa nach illegaler Einreise oder abgelehnten Asylanträgen zur Ausreise verpflichtet sind. Ihre Zahl war zuletzt rückläufig. Nach Angaben der Bundesregierung waren es 2008 rund 8.800, 2010 etwa 7.500 und 2011 gut 6.400 Ausländer. Aktuellere bundesweite Zahlen gibt es laut Pro Asyl nicht.
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