Antrag auf ein NPD-Verbot: Richter fordern mehr Vorbereitung
Die Verfassungrichter stellen höhere Anforderungen an das Beweismaterial, um ein NPD-Verbotsverfahren zu beginnen. Das Material müsse besser aufgearbeitet sein.
BERLIN afp | Das Bundesverfassungsgericht stellt beim NPD-Verbotsverfahren laut einem Zeitungsbericht höhere Anforderungen an das vom Antragsteller einzureichende Beweismaterial als bisher bekannt. Die Verfassungswidrigkeit einer Partei werde nicht erst „nach langen Ermittlungen“ in Karlsruhe bestimmt, zitierte der Tagesspiegel am Donnerstag aus einer Stellungnahme des Gerichts an das Bundesjustizministerium.
„Vielmehr setzt das Parteiverbot voraus, dass das Verhalten einer Partei mit großer Deutlichkeit nicht im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes steht“, heißt es demnach in dem Papier.
Sollte sich der mögliche Erfolg des Prozesses nicht bereits aus den vorgelegten Unterlagen ergeben, sei es wahrscheinlich, dass der Verbotsantrag nicht über das vom Gesetz vorgesehene Vorverfahren hinausgelange, heißt es dem Bericht zufolge in der 47-seitigen Stellungnahme weiter. Sie wurde demnach im Jahr 2007 vom Plenum des Gerichts verabschiedet und ist die letzte offizielle gerichtliche Äußerung zu Kriterien eines Parteiverbots, nachdem das erste Verfahren gegen die rechtsextreme NPD 2003 in Karlsruhe eingestellt worden war.
Die Richter kritisierten in ihrer Stellungnahme ferner, in der Vergangenheit sei bei Parteiverboten umfangreiches Material „vielfach ohne vorherige Aufarbeitung oder Systematisierung“ eingereicht worden. Dabei könnten die Antragsteller die Sichtung und Ordnung ebenso gut selbst vornehmen, sie müssten sich ja ohnehin einen entsprechenden Überblick über das Material verschaffen.
Der Bundesrat hatte Mitte Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht ein NPD-Verbot zu beantragen. Das Bundeskabinett entschied sich am Mittwoch gegen einen eigenen Verbotsantrag. Offen ist noch, ob der Bundestag einen solchen stellt. Vor zehn Jahren hatten die Karlsruher Richter ein Verbotsverfahren eingestellt, ohne die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD zu prüfen. Es war bekanntgeworden, dass V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD tätig waren.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich