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Prozess in Hamburg nach G20-ProtestenAngriff auf die Versammlungsfreiheit

Der G20-Prozess gegen Fabio V. zeigt, wie ein Grundrecht angegriffen wird. Das haben auch ein Doktorand und ein Student erfahren.

Sippenhaft für Demonstranten, nur weil einige randalieren? Foto: dpa

Hamburg taz | Auf die Frage, wann Demonstranten zu Straftätern werden, haben Polizei und Justiz in Hamburg eine einmütige Antwort: Auch wer gewaltfrei an einem Protestmarsch teilnimmt, kann sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schnell verwirken. Es genügt demnach schon, an einem Protestmarsch teilzunehmen, aus dem heraus einige wenige Personen Gegenstände werfen. Dann hat man die Gewalttäter durch seine bloße Anwesenheit „unterstützt“ und macht sich des schweren Landfriedensbruchs schuldig. Strafmaß: bis zu zehn Jahre Haft. Eine solche „Anwesenheit“ liegt auch gegen den Italiener Fabio V. vor.

Beweise für darüber hinaus gehende Straftaten des 19-Jährigen konnte die Hamburger Staatsanwaltschaft in dem Prozess, der fast schon ein halbes Jahr dauert, nicht liefern. Gewiss ist nur, dass der Angeklagte sich am frühen Morgen des 7. Juli 2017 einer Gruppe Demonstranten anschloss, die gegen die Politik der G20-Staaten protestieren wollten. Die Staatsanwaltschaft unterstellt der Gruppe einen „gemeinsamen Willen zur Gewalt“. Den könne man daran erkennen, dass die Teilnehmer überwiegend dunkel gekleidet und viele von ihnen „vermummt“ gewesen seien. Fabio trug beige Hose und ein schwarz-weißes Palästinensertuch.

Auf dem Weg in die Innenstadt, in der Straße „Rondenbarg“, wurde die etwa 200 Personen starke Gruppe von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Einige im vorderen Bereich marschierende Demonstranten schleuderten Steine und Rauchtöpfe in Richtung der herannahenden Beamten, ohne diese zu treffen. Die Staatsanwaltschaft zählte 14 Steine und 4 „pyrotechnische Gegenstände“. Wer geworfen hat, ist unklar. Dass der Angeklagte Fabio V. Gewalt ausübte, ist äußerst unwahrscheinlich, weil er im hinteren Teil des Protestmarsches unterwegs war. Das Urteil sollte eigentlich heute (Dienstag) gesprochen werden. Aber dazu kommt es nicht, weil sich die vorsitzende Amtsrichterin krank gemeldet hat. Sie ist hochschwanger. Ob der Prozess vor einem anderen Richter neu aufgerollt wird, ist unklar.

Aber auch ohne Urteil im Fall Fabio ist der „Rondenbarg-Komplex“ keineswegs erledigt. Mehr als 70 weitere Beschuldigte, die auch an der Demonstration teilgenommen haben und deren Lage mit der von Fabio V. vergleichbar ist, warten auf ihre Anklage. Das Führungspersonal der Hamburger Polizei hält sie alle des Landfriedensbruchs für schuldig. „Es handelte sich um einen in seiner Gesamtheit gewalttätig handelnden Mob.“ So charakterisierte der Leiter der SoKo „Schwarzer Block“, Jan Hieber, die Demonstration auf einer Pressekonferenz im Dezember. „Es reicht eben, wenn man sich in so einer Gruppe bewegt,“ erläuterte sein Vorgesetzter, der Hamburger Polizeipräsident Ralf Martin Meyer gegenüber dem NDR. Polizeipräsident und Hanseatisches Oberlandesgericht verweisen auf eine höchstrichterliche Entscheidung zum Landfriedensbruch.

„Psychische Beihilfe“ gibt's eigentlich nur im Fussball

Im Mai 2017 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) Teilnehmer einer Hooligan-Formation am Rande eines Fußballspiels für schuldig befunden, die nicht selbst geprügelt, sondern durch „ostentatives Mitmarschieren“ den Schlägern „psychische Beihilfe“ geleistet hätten. Der BGH macht in seiner Entscheidung aber deutlich, dass dieser Fall sich von politischen Demonstrationen unterscheide, bei denen von einigen Teilnehmern, nicht aber von allen, Gewalttätigkeiten begangen werden.

Dass der Protestzug am Rondenbarg genau eine solche verfassungsrechtlich geschützte Demonstration war, meinen Experten nach Ansicht des vorhandenen Videomaterials. „Aus meiner Sicht spricht eigentlich alles dafür, dass es sich hier um eine Versammlung handelt,“ sagt der Kriminologe Tobias Singelnstein. Auf die Nachfrage von Panorama 3 und der taz, warum er den „Hooligan-Fall“ trotzdem auf die Anti-G20-Demonstration in Hamburg übertrage, antwortete Polizeipräsident Meyer nur: „Man sollte nicht versuchen, sich auf dem Gebiet der Juristerei zu tummeln.“

Polizei und Gerichtsbarkeit in Hamburg vertreten die Ansicht, dass jener Protestzug vor dem G20-Gipfel keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes war. Den Teilnehmern der Demonstration sprechen sie politische Anliegen ab. Keine Demonstranten eben, sondern Kriminelle. Kriminell ist demnach auch Simon Ernst, einer der mehr als 70 Beschuldigten, die auf derselben Demonstration wie Fabio V. waren. Auf mehreren Polizeivideos ist der groß gewachsene Mann zu erkennen, wie er, mit einer roten Jacke bekleidet, im Strahl eines Wasserwerfers steht und eine Frau beschützt.

Dem 32-jährigen Bonner politische Anliegen abzusprechen, scheint vermessen. Seit mehr als 10 Jahren ist er in der Gewerkschaft Verdi engagiert. Mehrfach meldete Ernst Demonstrationen gegen Rechtsradikale an. Am frühen Morgen des 5. Dezember klopft es bei ihm an der Wohnungstür. „Polizei! Machen Sie auf!“. Einen Augenblick später tummeln sich zehn Beamte in seiner 2-Zimmer-Wohnung. Ein Polizist bugsiert den splitternackten Promotionsstudenten auf das Wohnzimmersofa und hält ihm einen Durchsuchungsbeschluss aus Hamburg unter die Nase, Vorwurf „Landfriedensbruch“.

Doktortitel nur gegen private Daten?

Ernst ist da einer von 22 Teilnehmern der Demonstration am „Rondenbarg“, deren Wohnungen in einer bundesweiten Razzia zeitgleich durchsucht werden. Die Beamten beschlagnahmen Computer, Festplatten und USB-Sticks. Auf den Datenträgern befindet sich die fast fertige Doktorarbeit von Simon Ernst. „Das ist meine Arbeitsgrundlage, meine Lebensgrundlage“, sagt der Promovent fast drei Monate später, entgeistert. Am 31.12.2017 war Abgabetermin. Den konnte er nicht einhalten, weil die Datenträger in der Asservatenkammer der Soko „Schwarzer Block“ liegen. Sie handelt von der Erdölindustrie in Venezuela.

Ob die Kenntnis des Inhalts helfen wird, den dringenden Tatverdacht gegen Simon Ernst zu erhärten? Sein Doktorvater ist sauer. „Sind Sie sich über die Konsequenzen im Klaren?“ schreibt Michael Zeuske, Professor am Historischen Seminar der Universität zu Köln an die Hamburger Staatsanwaltschaft. Wegen der Beschlagnahmung könne „Herr Ernst sein Dissertationsvorhaben nicht wie geplant umsetzen. Die fortdauernde Konfiszierung entzieht Herrn Ernst damit auch die Möglichkeit seines angestrebten Berufsabschlusses.“

Seit dem Tag der Beschlagnahmung verlangt der Promotionsstipendiat die Herausgabe wenigstens einer Kopie, bislang ohne Erfolg. Die Ermittler fordern von Ernst, als Bedingung für die Rückgabe, Zugangscodes zur Festplatte seines Rechners mitzuteilen. Für Ernst ein Erpressungsversuch. „Die wollen an meine Emails, an mein Privatleben. Das lasse ich nicht zu,“ sagt er. Die Hamburger Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage, dass dem Beschuldigten nun eine Kopie seiner Doktorarbeit „übersandt“ worden sei.

Der Verfassungsrechtler Bernd Hartmann von der Universität Osnabrück zeigt sich irritiert darüber, wie weit der Verfolgungseifer der Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft geht. „Wenn eine Doktorarbeit beschlagnahmt wird, weil der Verfasser an einer Demonstration teilgenommen hat, dann ist das nicht nur ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit, sondern auch in die Freiheit der Wissenschaft, Artikel 5, Absatz 3 Grundgesetz,“ sagt der Juraprofessor.

Anti-Intellektuelle Tendenz bei Hamburgs Polizei

Kenner der Materie bescheinigen der Hamburger Polizei seit den Tagen des rechtsradikalen Innensenators Ronald Schill „eine gewisse anti-intellektuelle Tendenz“. Das mag dazu beitragen, dass es nicht sofort auffällt, wenn die Schranken des Grundgesetzes eingerissen werden. So wie bei der Öffentlichkeitsfahndung. Am 18. Dezember 2017 hat Ulrich (Name geändert) sein Foto im Fernsehen und im Internet gesehen: unter einem öffentlichen Fahndungsaufruf der Hamburger Polizei. Der Student ist einer von 26 Demonstranten, die am „Rondenbarg“ fotografiert, aber nicht identifiziert wurden. Die Ermittler hoffen, dass die Gesuchten nun von Bekannten oder Nachbarn verraten werden. Sie verweisen darauf, dass es für die Öffentlichkeitsfahndung eine Genehmigung vom Amtsgericht gab.

„Erschrocken“ sei er daüber, sagt Ulrich. „Natürlich wird das Leute einschüchtern.“ Bislang konnten die Beamten den Gesuchten nicht ausfindig machen. Panorama 3 und die taz haben ihn getroffen. „Das war eine legitime Demonstration mit Megafondurchsagen, Redebeiträgen und Transparenten,“ sagt er. „In was für einer Gesellschaft leben wir eigentlich, wenn Angst gemacht wird, im Alltag Denunziationen ausgesetzt zu sein. Da steht nicht nur meine persönliche Freiheit in Frage, sondern auch die Freiheit der Gesellschaft und einzelner politischer Gruppen.“

Verfassungsrechtler Hartmann kritisiert die Öffentlichkeitsfahndung nach Demonstrationsteilnehmern. Sie greife in die Versammlungsfreiheit ein: „Solche Abschreckungseffekte soll es nach dem Grundgesetz nicht geben, weil die Versammlungsfreiheit ein besonders bedeutendes Grundrecht für den Einzelnen ist wie für die Demokratie.“ Der 1. Februar ist ein besonderer Verhandlungstag im Prozess gegen den Angeklagten Fabio V. vor dem Jugendschöffengericht in Hamburg-Altona. Promotionsstipendiat Simon Ernst und die Krankenschwester Julia Kaufmann, ebenfalls aktives Verdi-Mitglied in Bonn, sagen als Zeugen aus.

Sie schildern den frühen Morgen des 7. Juli 2017, wie er sich aus ihrer Sicht zugetragen hat. Beide bezeugen ihre politische Motivation, gegen die Mächtigsten der Welt zu demonstrieren. Beide bekräftigen, dass Gewalt gegen Personen oder Sachen nicht zu ihrem Demo-Repertoire gehörten und dass sie solches auch an jenem Morgen nicht beabsichtigt hätten. Beide Zeugen schildern, dass sie die Momente am „Rondenbarg“ als gewaltsame Auflösung einer Demonstration erlebt hätten. „Ich habe nicht mitbekommen, dass einige Protestteilnehmer etwas in Richtung der Polizisten geworfen haben,“ sagt Simon Ernst. „Das habe ich zum ersten Mal auf den Videos gesehen.“

Gewalt gab es – durch die Polizei

Der Promovent gibt zu Protokoll, dass ein Beamter nach der Auflösung des Protests eine Frau in seiner unmittelbaren Nähe mit der Hand ins Gesicht geschlagen habe. Die Szene ist in einem der Videos festgehalten. Auch Julia Kaufmann wird mit ihren Freundinnen der Verdi-Jugend Bonn von den Beamten zu Boden gebracht. Laut Hamburger Staatsanwaltschaft seien im Zusammenhang mit dem Einsatz gegen sieben Polizeibeamte interne Ermittlungen eingeleitet worden. Drei Verfahren seien an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden. Davon sei eines mangels Tatverdachts eingestellt worden.

Wie die Polizei ermittelt, auch gegen eigene Beamte, darauf lässt der „Nachbereitungsstab“ der Hamburger Polizei schließen. Nach Recherchen von Panorama 3 und der taz wird dieser vom Chef des Vorbereitungsstabes und Einsatzleiters beim G20, Hartmut Dudde, geleitet. Als ein Aufgabenfeld des Nachbereitungsstabes werden laut einem Senatsdokument „absehbare Strafanzeigen“ gegen die Polizei genannt. Den Recherchen zufolge entscheidet Dudde als Chef des Nachbereitungsstabes, welches Beweismaterial rund um die G20-Ereignisse an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird und welches nicht.

Auf Anfrage bestätigte ein Polizeisprecher gegenüber Panorama und der taz, dass der Nachbereitungsstab von Dudde geleitet werde und die Soko „Schwarzer Block“ dem Nachbereitungsstab unterstellt sei. Der Sprecher bestritt allerdings, dass der Nachbereitungsstab in die Weitergabe oder Zurückhaltung von Beweismitteln eingreife. „Auf das operative Geschäft der Soko, zu dem auch der Umgang mit Beweismitteln gehört, hat diese organisatorische Anbindung hingegen keine Auswirkungen,“ heißt es in der Stellungnahme. Der Sprecher fügte hinzu, dass die Soko „Schwarzer Block“ ab dem 1. März direkt dem Polizeipräsidenten unterstellt werde. Hartmut Dudde werde dann die Führung der neuen Organisationseinheit „Schutzpolizei“ übernehmen.

Der Prozess gegen Fabio V. sollte aus Sicht der Strafverfolger eine Art Musterverfahren für den „Rondenbarg-Komplex“ sein. Eine Verurteilung hätte den Tatbestand des Landfriedensbruchs spürbar erweitert und damit die Demonstrationsfreiheit eingeschränkt. Wird das vorläufige Aus dieses Prozesses bei den Hamburger Entscheidungsträgern zu einem Umdenken führen? Oder wird man die anderen Mitglieder des „gewalttätigen Mobs“ auch anklagen? Ein Blick zurück ins Jahr 1970 könnte helfen. Damals wurden hunderte Verfahren wegen „Landfriedensbruch“ eingestellt. Der Bundestag hatte ein „Straffreiheitsgesetz“ beschlossen. Der Grund: die Praxis der Gerichte in Sachen Versammlungsfreiheit hatte sich zu weit von Artikel 8 des Grundgesetzes entfernt.

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38 Kommentare

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  • GroKo - unsere Verfassung ist unsere Verfassung ist unsere Verfassung.

  • Es ist schon lustig zu lesen wie Medien immer mehr versuchen politischen Einfluss auszuüben. Während hier die böse Polizei die friedliebenden Demonstranten grundlos niederknüppelt, sind es andernorts die hochkriminellen Demonstranten, welche in boshafter Absicht Polizisten angreifen.

    Ich würde mir eine sachlichere Berichterstattung wünschen ohne persönliche Einflussnahme des Verfassers bzw des Konzerns, der dahinter steht - diese Zeiten sind aber seit dem Vormarsch der Social Media leider vorbei und so kann jeder das Medium finden, das jede Neuigkeit so verfasst, dass es perfekt in das eigene Weltbild passt.

    Zum Thema: Dass die Polizei dem armen Kerl die Doktorarbeit nicht rausrücken will, geht gar nicht. Aber ist es einem angehenden Doktoranden tatsächlich nicht zuzutrauen genau gewusst zu haben an welcher Art von Demo er sich beteiligt? Ich bin nur ungebildeter Hochschulabsolvent ohne Doktortitel aber wenn ich eine Versammlung sehe, bei der ein großer Teil der Demonstranten schwarz gekleidet und vermummt ist, dann weiß ich doch dass das keine Besucher eines Priesterseminars sind und halte mich davon fern - vorausgesetzt ich möchte mich von den vermummten Personen distanzieren. Läuft jemand in einem solchen Aufmarsch mit, weiß er meiner Meinung nach genau was er zu erwarten hat. Ich bin kein Jurist, doch mein Bauchgefühl sagt mir, dass sich alle an der Demo beteiligten zumindest der Unterstützung gewaltbereiter Demonstranten schuldig machen. Dass hier juristisch unterschieden werden sollte zwischen Steinewerfern und Mitläufern, das finde ich, muss sein. Aber die Beschuldigten als Opfer der Justiz hinzustellen, das ist mir definitiv zu billig. Ansonsten heißt es, wer sich für besonders dumm verkaufen kann, kann auch jede Art von Verbrechen begehen, da immer davon auszugehen ist, dass er die Tragweite seiner 'Tat' nicht überblicken konnte. Grüße aus Stuttgart

    • @SoIsch's:

      Wenn jemand für 5 Monate in Untersuchungshaft gesetzt wird, ohne dass ihm ein konkretes Vergehen auch nur halbwegs hinreichend vorgeworfen werden kann, dann ist das schlicht und ergreifend nur Willkür.

      Da könnte man ja demnächst auch alle Passanten wegsperren, die sich im Umkreis von X-Metern um einen Raubüberfall aufgehalten haben. Sowas ist einfach nur kackdreiste Rechtsbeugung.

    • @SoIsch's:

      "aber wenn ich eine Versammlung sehe, bei der ein großer Teil der Demonstranten schwarz gekleidet und vermummt ist, dann weiß ich doch dass das keine Besucher eines Priesterseminars sind"

      Dein Scharfsinn ist bemerkenswert - es war eine politische Demonstration, deren Zweck nicht

      "vorausgesetzt ich möchte mich von den vermummten Personen distanzieren"

      die Distanzierung von Demoteilnehmern, sondern eben die Demonstration.

      Deine Apologie legt ein grundlegendes Problem der gesellschaftlichen Entwicklung bloß: Die Bereitschaft zur Erosion von Grundrechten.

      "Ich bin kein Jurist, doch mein Bauchgefühl"

      Ja, fantastisch. Hören wir auf das Bauchgefühl der soisch's dieser Welt und machen auch dem GG Konfetti. Unfassbar, wie beschränkt (sorry @netiquette) manche sind und wie stolz auf eben jene Beschränktheit.

       

      Wenn sich's Bauchgefühl meldet, mach dir was zu essen.

      • @Unerträgliche Seinsleichtigkeit:

        Toll, wie respektvoll sie mit anderen Meinungen umgehen.

        Passt aber zum hier üblichen Diskussionsverhalten

         

        Zur Sache: Dass sie und andere marodierende Banden vom Demonstrationsrecht geschützt sehen wollen, trägt mehr zur Grundrechtserosion bei, als sie wahrhaben wollen.

         

        Von den u.a. dadurch befeuerten Wahlerfolgen von Rechts und ganz rechts mal ganz abgesehen.

        • @Peterbausv:

          „Marodierende Banden“ sind das, was die meisten Medien ausschließlich aufgrund von Verlautbarungen der Polizeisprecher zu den G-20 Demonstrationen vermeldet haben. Die gab es gewiß, aber sie waren nur ein winziger und eigentlich zu vernachlässigender Bruchteil der Leute, die anläßlich des G-20-Gipfels in Hamburg auf der Straße unterwegs waren. Warum die Polizei - ja nicht zum ersten Male - gegen diese Banden überhaupt gar nicht vorgegangen ist und stattdessen wahl-

          und hemmungslos auf Demonstranten und Passanten eingeknüppelt hat, konnte sie bis heute weder den Hamburger Bürgern, noch den zuständigen Gerichten plausibel erklären.

          • @Rainer B.:

            Haben sie nicht bemerkt, dass die Polizei gerade auf die marodierenden Banden losgegangen ist? Der ganze Artikel dreht sich doch darum.

            Aber wenn 2 das gleiche sehen, sehen sie noch lange nicht dasselbe.

             

            Ich (und nicht nur ich, das sieht auch die Staatsanwaltschaft so, aber da gibt es ja ne Verschwörung) sehe marodierende Banden, u.a. weil unangemeldet, vermummt, Randale seit Beginn und sofortiger Angriff auf die Polizei bei Erscheinen selbiger.

            Laut der Beschreibung in DIESER Zeitung.

            Wenn das ne politische Demo war, ist HSV gegen Werder auch eine.

            Das Grundrecht auf Demonstration wird nicht von der Polizei negiert, sondern von den Gewalttätern in den eigenen Reihen.

             

            Wenn will man mit ner kaputten Busbude ober ner zerbrochenen Gehwegplatte überzeugen, und von was?

            Ist ja irgendwie fast rührend, das Leute glauben, damit etwas gutes zu bewirken.

            Das einzige, was es bewirkt, ist es Leute zu motivieren, CDU oder AFD zu wählen.

             

            Nochmal danke dafür, habt ihr super hinbekommen.

            • @Peterbausv:

              Klar, die Polizeitruppen waren ja schließlich durchgehend „vermummt und dunkel gekleidet“. Da ist der Tatbestand des „gemeinsamen Willens zur Gewalt“ ohnehin schon zweifelsfrei erfüllt.

              • @Rainer B.:

                Wenn sie nur ihr gegenüber mundtot machen wollen, sagen sie das doch einfach, bin ja schon weg.

  • [...] Beitrag entfernt.

     

    Fragen, Anregungen, Kritik bitte an kommune@taz.de

     

    Vielen Dank! Die Moderation

  • Das die Scholz-SPD und ihre Udels eine ganz besondere Einstellung zum Verfassungrechtlich gesicherten Demonstrationsarecht haben, stellten sie ja schon beim Hamburger-Kessel unter Beweis. Aber jetzt darf das Knautschgesicht ja bald auf Bundesebene mitregieren - und den Oberudel haben sie gerade Hochgestuft.

  • Ich finde das Erdogankonzept gut. Da kann man mal so richtig seinen Frust ablassen und diese Chaoten zur Rechenschaft ziehen. Würde man jedoch endlich mal regelmäßige Prügelorgien für die Hundertprozentigen erlauben, könnten sie ihren Frust natürlich direkter ausleben.

    In jedem Fall haben wir hier die schönste Form der Gewaltenteilung: Man teilt und teilt und teilt...

  • Auf jeder (!) Demonstration können Gegenstände geworfen werden, aus welchen Gründen auch immer. Nehme ich die Sprüche der Polizei und Staatsanwaltschaft Hamburg ernst, kann ich selbstverständlich auf keine einzige Demo mehr, denn ich könnte des schweren Landfriedensbruches schuldig sein, weil eine mir völlig fremde Person etwas wirft.

     

    Ergo: die Hamburger Staatsanwaltschaft schafft im Alleingang die vom Grundgesetz gesicherte Demonstrationsfreiheit ab, denn sie kriminalisiert mich sozusagen schon mal proforma!

     

    Kein gutes Zeichen für unser Land, wenn solche Jurist*innen mit damit durchkommen...!!

    • @Lesebrille:

      https://www.taz.de/Landfriedensbruch-beim-G20-Gipfel/!5471631/

       

      Schon in der TAZ war zu lesen, dass es keine angemeldete Demo war.

      Es treffen sich also 150-200 Leute und laufen randalierend durch die Straßen, schon bevor die Polizei überhaupt da war.

      Und als sie kommt, fliegen Steine.

      Klingt für mich eher wie Hool als nach einer politischen Demonstration.

      • @Peterbausv:

        Es treffen sich 150-200 Leute zu einer Spontandemo. Das musste in Hamburg nicht erst erfunden werden.

  • Wer an einer Demonstration teilnimmt und sicht NICHT aus dieser entfernt, wenn ein Teil der Demonstranten gewalttätig wird, der wird als Teilnehmer an dieser Demonstration bestraft. Was ist daran falsch? Wer Gewalt ablehnt, hat jederzeit die Möglichkeit, diese Demonstration zu verlassen und sich dadurch rechtskonform zu verhalten.

    • @Hartwig Lein:

      Das ist doch mehr als unrealistisch. Wenn ich mit einigen tausend Leuten demonstriere und auf einer Seite Idioten gewalttätig werden, bekomme ich das doch nichtmal mit. Wie soll ich mich da entfernen?

      • @Frida Gold:

        Hier geht es um die Gruppen, aus denen heraus Steine und Brandsätze geworfen, bzw. mit Zwillen oder Feuerwerkskörpern geschossen wird. Wenn die Täter nicht eindeutig identifiziert werden können (weil sie verbotenerweise vermummt sind!), dann haftet eben die ganze Gruppe. Da gilt dann das sehr alte Sprichwort mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen. Das war schon zu der Zeit so, als ich noch mitmarschiert bin. Damals allerdings hatte die Polizei noch die Möglichkeit (von der sie reichlich Gebrauch machte) unbotmäßige Demonstanten mit der sog. "Peeperfog" anzugreifen - ein Giftgas aus dem ersten Weltkrieg, das dann sehr bald verboten wurde.

    • @Hartwig Lein:

      Falsch daran ist, dass die Teilnahme an einer Demonstration, ob aus dieser nun Gewalt hervorgeht oder nicht, nunmal nicht strafbar ist. Wäre ja auch noch schöner.

  • Wie weit ist es noch, bis wir Verhältnisse wie in Putins Russland oder in Xis China haben? Was sind das für Freunde und Helfer bei der Polizei? Die scheren sich einen Teufel um das ihnen unbequeme Grundgesetz, von einfachen Gesetzen ganz zu schweigen. Die kommende Regierung wird sich am Abbau der Demokratie schuldig achen, wenn sie solchem Tun nicht durch Taten entgegentritt!

  • Achtung:

    Wenn die Polizei an die Doktorarbeit gekommen ist, dürfte sie auch bereits Zugriff auf die anderen Unterlagen erlangt haben. Das ist auch bei modernen Verschlüsselungen sowieso nur eine Frage der Zeit, besonders wenn es um Delikte gegen die Polizei geht.

     

    Falls sich der Doktorand etwas zu Schulden hat kommen lassen oder irgendetwas in seiner Korrespondenz Hinweise auf Mittäter oder weitere politische Aktivitäten liefern könnte, sollte er dringend einen Anwalt konsultieren.

  • »Auch wer gewaltfrei an einem Protestmarsch teilnimmt, kann sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schnell verwirken. Es genügt demnach schon, an einem Protestmarsch teilzunehmen, aus dem heraus einige wenige Personen Gegenstände werfen.«

     

    Besonders praktisch, wenn die Straftaten von V-Leuten und vergleichbarem Hilfsbeamtenpräkariat initiiert sind.

    In derlei Sumpf versinken die Grundrechte und jeder, der an einer Versammlung teilnimmt, kann festgenommen werden.

     

    Und Rechtsschutz? Kommt von Verfassungsrichtern, die Flugbahnen von am Boden liegenden Gegenständen halluzinieren und Rechtsanwälten, die ihren Job als Organ der Rechtspflege ernst nehmen, dafür Zwangsgelder auferlegen.

  • Die Gewalt fing doch nicht mit dem Auftauchen der Polizei an, die wurde doch auch vorher schon begangen.

    S. auch den TAZ-Bericht dazu:

    //http://www.taz.de/!5471631/

     

    Da treffen sich 150-200 Vermummte, laufen randalierend durch die Straßen, und wollen das dann als normale Demo verkaufen?

    Großes Kino.

     

    Die Staatsanwaltschaft sieht das als Ansammlung von Hooligans, diese Ansicht ist umstritten, und da bin ich durchaus gespannt, ob man das so sehen darf, kann und/oder sollte.

  • Jeder, der keinen Krawall wollte, hat sich entsetzt davon fern gehalten und in Sicherheit gebracht. Das hat wirklich nichts mehr mit Gipfeldemonstration zu tun, was da passiert ist und schon gar nicht mit "links". Ich lehne es ab mich mit den Krawallen zu solidarisieren. So schaffen wir keine bessere Welt, wenn wir Gewalttätern Raum geben, die unser Anliegen diskreditieren.

    • @Ansgar Reb:

      "Unser Anliegen" diskreditieren eher diejenigen die Demonstranten als Gewalttäter beschimpfen.

  • Wenn mit "Anti-Intellektuelle Tendenz bei Hamburgs Polizei" gemeint ist, dass es sich um einen Haufen von Dummdödeln handelt, so muß ich dieses empört zurückweisen da der endgültige Beweis hierfür nie wirklich erbracht wurde.

  • GroKo - Ihr gutes Recht.

  • Die Krawalle im Schanzenviertel habe den Weg für diese massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit bereitet. Wer die Bilder von den Randalierern gesehen hat, hat Verständnis für das harte Durchgreifen.

    Doch wer steckt hinter den Krawallen? Da sind Leute, die das System komplett ablehnen und es daher gut finden, wenn der Staat die demokratische Maske fallen lässt. Solche Leute gibt es extrem rechts und extrem links. Auf der anderen Seite sind da V-Leute, die genau für solche Krawalle bezahlt werden. Aufklärung hierzu gab es bislang nicht. Wenn aber extrem rechts, extrem links und auch die Regierung ein Interesse an der massiven Einschränkung des Demonstrationsrechts haben, sieht es für die Demokratie in Deutschland schlecht aus.

    • @Velofisch:

      "Wer die Bilder von den Randalierern gesehen hat, hat Verständnis für das harte Durchgreifen."

      So ein Durchgreifen, wie es auf folgender Seite dokumentiert ist? https://g20-doku.org/

      ;)

    • @Velofisch:

      Wohl eher umgekehrt. Wenn man die Camps und Demonstrationen zugelassen hätte wäre es zu den Krawallen wohl nicht gekommen.

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Velofisch:

      "Da sind Leute, die das System komplett ablehnen und es daher gut finden, wenn der Staat die demokratische Maske fallen lässt. Solche Leute gibt es extrem rechts und extrem links."

       

      Das ist mir ein bißchen wirr.

      Wenn das Demokratische nur eine Maske des Staates ist, dann sieht es um die Demokratie eh nicht gut aus.

      Ich nehme also mal an, dass Sie selbst die Einschätzung mit der demokratischen Maske nicht teilen.

      Allerdings irritert mich dann wieder, dass Sie meinen, man müsse für das "harte Durchgreifen" Verständnis haben. Was meinen Sie damit? Die zahlreichen Fälle von illegitimer Gewaötanwendung durch die Polizei, Prügel und Pfefferspray, entwürdigende Zustände in der Gefangenensammelstelle oder den unrechtsstaatliche Exzess, der jetzt staatfindet?

       

      Ich habe für all das kein Verständnis und ich weise entschieden darauf hin, dass es nicht mehr Autonome gab, als es die Hamburger Szene normalerweise selbst schafft, zu mobilisieren, 1500-2000 Personen, und dass die Hamburger Polizei damit normalerweise keine Probleme hat. Entgegen der Panikmache von Politikern und Polizei gab es keine 6-8.000 Vermummten.

      Die gewaltsame Auflösung der Welcome-To.Hell-Demo war auch kein besonders würdiger Moment für die Demokratie.

      Es weigern sich normalerweise auch keine Polizeibeamten, Befehle zu befolgen. Die exzessive Randale hat es erst gegeben, nachdem die bayrische Polizei sich geweigert hatte, im Schanzenviertel Stellung zu beziehen.

       

      Für all das gibt es keine Aufklärung und keine politische Verantwortungsübernahme.

      Also zeigen Sie doch bitte mal, wo so genannte extreme Linke ein Interesse daran äußern, dass es zu Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit kommt!

       

      Nach dem Prinzip "Qui Bono" ("Wem nützt's") zu argumentieren, dass, wer randaliert, ein Interesse an einer daran anknüpfenden Einschränkung des Demonstrationsrechts hat, ist ungerecht den konkreten Menschen und ihren Motiven gegenüber und widersprüchlich noch dazu.

      Ist eine solche Reaktion des Staates denn notwendig?

      • 8G
        85198 (Profil gelöscht)
        @85198 (Profil gelöscht):

        Wenn das ein Gesetz der kapitalistischen Demokratie ist, dass jedesmal, wenn es größere Randale gibt, ein paar Grundrechte geopfert werden, dann führt der Kapitalismus notwendigerweise zum Faschismus.

        Die Randale produziert ein System mit derartiger sozialer Ungleichheit immer wieder von neuem. Das können auch keine noch so gut gemeinten linken Beschwichtigungen verhindern. Wenn zu der Randale der Demokratieabbau gesetzmäßig dazugehört, dann schafft sich eine kapitalistische Demokratie notwendigerweise selbst ab.

        Dann ist auch jeder Versuch, die Demokratie zu erhalten ohne den Kapitalismus zu überwinden, zum Scheitern verurteilt.

        Dann sind die meisten so genannten extremen Linken gar nicht extrem, sondern so demokratisch wie nur jemand sein kann.

         

        Wenn es allerdings keine Notwendigkeit ist, dass der Staat mit Einschränkungen der Demonstrationsfreiheit auf Randale reagiert, dann kann man dies auch nicht den Randalieren anlasten, wie Sie es tun. Dann muss man die Ursachen in der (politischen) Kultur der selbstverorteten Mitte suchen und versuchen, diese zu ändern.

         

        Praktisch gesehen fällt beides meiner Meinung nach aufeinander: die politische Kultur der selbstdefinierten Mitte i s t ein neoliberalier Kapitalismus. Als gesellschaftliche Ideologie fällt der Kapitalismus in den Bereich Kultur, als Produktionsweise in den Bereich der Ökonomie.

         

        Die Überwindung des Kapitalismus kann man in der Abschaffung des Geldes sehen. Ich sehe aber noch eine Möglichkeit der gewaltlosen Aufhebung der Widersprüche des Kapitalismus in der Kultur. Das würde ein bedingsloses Grundeinkommen voraussetzen, um die Menschen gegenüber der Arbeit zu emanzipieren, außerdem eine Grenze nach oben bei Einkommen und Vermögen, um die soziale Ungleichheit auf einem verträglichen Niveau zu begrenzen, zudem die Demokratisierung der Wirtschaft und - am wichtigsten - ein Währungssystem, dass das fiktive Kapital, dass durch das Keystroke-Prinzip und Aktienderivate etc entsteht, auf soziale Zwecke begrenzt.

        • 8G
          85198 (Profil gelöscht)
          @85198 (Profil gelöscht):

          Wird am Währungssystem nichts geändert, dann gibt es auch mit einer Begrenzung nach unten und nach oben eine Entwicklung zur Klassengesellschaft, d.h. eine Verarmung der gesellschaftlichen Mitte und eine Tendenz, entweder sehr wenig, oder sehr viel zu verdienen. Dazu führt das Keystroke-Prinzip der Geldproduktion per Entertastendruck, weil die Banken zur Kreditvergabe nicht mehr auf die kleinen Vermögen angewiesen sind. Für die Banken ist ein Schuldschein mindestens genauso wertvoll, weil sich diese Schuldscheine als Sicherheiten für Kredite bei den Zentralbanken angeben lassen. Momentan sind Banken der höchsten Bewertungskategorien dazu berechtigt, unbegrenzt Kredite zu bekommen, sogar ohne im einzelnen noch eine Gegenfnanzierung nachweisen zu müssen. Es sollen in Zukunft diese Wertschöpfungen auf insgesamt 97% des Bankvermögens begrenzt werden. Das ist aber nur eine Festschreibung des Status Quo, weil Banken ohnehin in diesem Bereich agieren.

           

          Das Entscheidende ist, dass es keine Zinsen mehr auf kleine Vermögen gibt, weil die Banken darauf nicht angewiesen sind und sie deswegen die Arbeiter nicht mehr an den Renditen beteiligen müssen.

          Somit ist das Keystroke-Prinzip eine Umverteilungsmaschinerie für Renditen, die sich die Arbeiter nicht mehr aneignen können. Das heißt, dass langfristig gesehen allein das Währungssystem schon zu einer Veramung eines Großteils der Bevölkerung führen würde und damit zur Bildung einer Klassengesellschaft.

    • @Velofisch:

      Seltsam, wie es die Krawalle vom Freitag geschafft haben, schon am Tag davor die Versammlungsfreiheit am Rondenbarg einzuschränken! Diese Linie und das Ignorieren des Demonstrationsrechtes war während des gesamten G20 und davor die Linie der Hamburger Polizei. Und das ist etwas, womit Herr Dudde nicht zum ersten Mal aufgefallen ist, vielmehr kann man das als Exempel seines Rechtsverständnisses verstehen.

      Also hören Sie bitte auf zu vermuten und zu schwafeln. Paßt hinten und vorne nicht!

      • @Pancho:

        @Soisch

         

        Natürlich können an sich friedliche Menschen bei einer Demonstration vorsätzlich kriminelle

        Steinewerfer schützen, indem sie sie von der Polizei abschirmen.

         

        Das dürfte juristisch als Beihilfe zu werten und damit strafbar sein. Was auch richtig ist.

         

        Das Problem liegt doch aber ganz woanders.

        Bei der ebengenannten Beihilfe ist Vorsatz notwendig und der muß grds. auch bewiesen werden.

         

        Das kann man kritisieren, hat aber den Vorteil, daß Unschuldige, deren Absicht es eben nicht war,

        die kriminellen Steinerwerfer zu schützen, auch zu Recht nicht verurteilt werden.

         

        Und genau das ist nach dem neuen Recht nicht mehr oder nur eingeschränkt gegeben.

         

        In der Praxis könnte das bzw. auch Ihrer Ansicht nach bedeuten, daß man eine Demonstration, an der

        Steinewerfer beteiligt sind, sofort verlassen muß, wenn man sich nicht strafbar machen möchte.

        Denn juristisch sind Begriffe wie Gruppe und Unterstützung nicht definiert.

        Oder wissen, wieviel Abstand zwischen zwei Gruppen gelten muß, damit sie als zwei Gruppen und nicht als eine?