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Digitaler UrheberrechtsstreitGema will Millionen von Youtube

Weil sich die Verwertungsgesellschaft mit Youtube nicht einigen kann, fordert sie nun Schadensersatz. Auch sollen die Hinweise vor gesperrten Videos weg.

Seit 2009 versuchen die Google-Tochter Youtube und die Gema, sich auf eine Vergütung für Videos zu einigen. Bild: dpa

BERLIN taz | Endlich gibt es mal wieder eine Bewegung im zähen Ringen zwischen der Verwertungsgesellschaft //www.gema.de/:Gema und der Videoplattform Youtube – wenn auch keine erfreuliche: Am Donnerstag bezeichnete die Gema die Verhandlungen als vorerst gescheitert – und lässt nun von der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts prüfen, ob ihnen eine Schadenersatzsumme von 1,6 Millionen Euro zusteht.

Diesen Betrag errechnete die Gema nach eigenen Angaben auf Basis „geschätzter Abrufzahlen“ für die „unlizensierte Nutzung von 1.000 Musikwerken“ durch Youtube. Seit 2009 versuchen die Google-Tochter Youtube und die Gema, sich auf eine Vergütung für YouTube-Videos zu einigen.

Nach eigenen Angaben forderte die Gema pro Videoabruf eine Vergütung von 0,375 Cent – Youtube hingegen soll eine Vergütung auf Basis ihrer Werbeeinnahmen angestrebt haben. Geeinigt hat man sich nicht – bis heute.

Als Konsequenz des Streits können zahlreiche Musikvideos von einer deutschen IP-Adresse aus nicht abgerufen werden – statt das gewünschte Video zu zeigen, blendet YouTube einen schwarzen Bildschirm ein – darauf Satz „Dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar“, mal mit zusätzlichen Verweisen auf die Gema, die möglicherweise erforderliche Musikrechte nicht eingeräumt habe, mal mit Hinweisen auf Musiklabels.

Begrenzte Formulierungen

Diese Sperrtafeln will die Gema nun ebenfalls verbieten lassen – und zwar nicht nur begrenzt auf bestimmte Formulierungen, die sich permanent änderten, so eine Gema-Sprecherin. Dazu habe man Youtube bereits eine entsprechende Abmahnung geschickt und wolle gegebenenfalls später eine Unterlassungsklage einreichen. Die Begründung: Die Tafeln würden „willkürlich“ eingeblendet – das sei „rufschädigend“, so die Gema-Sprecherin. In einer Pressemitteilung heißt es, die Sperrtafeln trügen dazu bei, „die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen“.

Mounira Latrache, Pressesprecherin für Youtube Deutschland, sagte, man sei „überrascht und enttäuscht“ vom wiederholten Abbruch der Verhandlungen durch die Gema. Die Gema wiederum gibt YouTube die Schuld dafür. Latrache sagte weiter, man setze „weiterhin alles daran, mit der Gema eine dem Geschäftsmodell von YouTube entsprechende Lösung zu finden“.

Das Hamburger Landgericht entschied im vergangenen Frühling, dass Youtube nicht als Content-Provider anzusehen ist, sondern ein sogenannter Störer sei – was bedeutet, dass die Plattform erst dann verantwortlich für Rechteverletzungen seiner Nutzer sei, wenn jemand sie auf einen konkreten Fall hinweise. Andererseits aber legte das Gericht Youtube strenge Prüfpflichten auf: Neue Videos seien schon bei Hochladen auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Gegen dieses Urteil legten beide Seiten Berufung ein.

Dennoch deutet das Urteil nach Einschätzung des Berliner Urheberrechtsanwalts Till Kreutzer darauf hin, dass die nun erhobenen Schadenersatzforderung der Gema „nicht funktionieren“ werden.

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3 Kommentare

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  • T
    T.V.

    Die Aktionen bestätigen doch absolut den schlechten Ruf, was soll man da noch zu sagen.

  • H
    Harald

    Da habe ich mich 2 Wochen nach Einzug in meine neue Wohnung ausgesperrt, weil das Schloss defekt war, der Schlüsseldienst schlug mit einem Hammer auf den Schlüssel im Schloss, schon war ich wieder drin.

    Jede Woche erscheint neue Software, mit der man die Youtubes herunterladen kann.

    Wenn man in YouTube die Systemeinstellungen auf ein englischsprachiges Land als Standort ändert erscheint auch das Bowie Video.

    Fazit, für jedes Schloss gibt es einen

    Schlüssel

  • G
    gemakritisch

    Als ich mal Mitglied bei der GEMA war, fragte ich dieselbe, ob es möglich sei, einen geringeren Mitgliedsbeitrag als Arbeitslosenhilfeempfänger zu zahlen, zumal meine Einnahmen durch veröffentlichte Musik sich weit unter dem entsprechenden Mitgliedsbeitrag befanden, was ich auch als entscheidende Begründung meiner Nachfrage anführte. Die Antwort war, daß es Sondertarife für Arbeitslose nicht gibt. Danach bin ich aus dem Verein ausgetreten.